Atomgefahr
Die Kampagne für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrag
Volkert Ohm, Vortrag vor dem Delmenhorster Friedenforum am 21.1.2020Das vergangenen Jahr 2019 war geprägt durch Ereignisse,die ein weiteres atomares Wettrüsten und die Eskalation von Gewalt in bestehenden Krisenherden befürchten lassen. Ich möchte zunächst in Erinnerung rufen, welche Bemühungen die Vereinten Nationen in den letzten Jahrzehnten unternommen haben, eine nukleareAbrüstung zu erreichen. Daran anschließendmöchte ich die vor der Friedensbewegung liegenden Aufgaben und die besondere Rolle der Mayors for Peace beleuchten.
Bereits die allererste Resolution der UN-Generalversammlung vom 24.Juni 1946 befasste sich mit der atomaren Abrüstung. Es wurde einstimmig eine Kommission eingerichtet, die Vorschläge machen sollte für eine vollständige nukleare Abrüstung. In unzähligen Resolutionen haben dieUN-Generalversammlungenimmer wieder an dieses Ziel erinnert.
Ende der 60er Jahre gab es fünf Atommächte, nämlichdie USA, dieSowjetunion, Großbritannien, Frankreichund die Volksrepublik China. Aufgrund der Verbreitung des technologischen Wissens bestand die Befürchtung, dass sich die Zahl der Atomwaffen besitzenden Staatenbinnen kurzer Zeit erheblich erhöhen würde. Deshalb initiierten die drei erstgenannten Staaten Verhandlungen über den sogenannten Atomwaffensperrvertrag.
Dieser Vertrag ist im März 1970 in Kraft getreten. Er enthält vier zentrale Vereinbarungen:
1. die Verpflichtung aller Nicht-Atomwaffenstaaten, Atomwaffen sowie die direkte und indirekte Verfügungsgewalt darüber weder zu besitzen noch zu erwerben;
2. die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten, Nicht-Atomwaffenstaaten beim Erwerb von Atomwaffen nicht zu unterstützen und im Rahmen des geltenden Völkerrechts alles zu unternehmen, um eine Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern;
3. dieVerpflichtung aller Atomwaffenstaaten, in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ihre eigenen Atomwaffen völlig abzurüsten und zu beseitigen;
4. das Recht aller Mitgliedstaatendes Atomwaffensperrvertragesauf Zugang zur Atomtechnologie und deren ziviler Nutzung.
Der Vertrag wurde im Laufe der Jahre von 191 Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Israel, Indien und Pakistan, dieals neue Atomwaffenstaatenhinzukamen,sind ihm jedoch nicht beigetreten. Nordkorea hat seine Mitgliedschaft 2003 gekündigt.
Die Einhaltung des Vertragswird von der Internationalen Atomenergie-Organisation(IAEO) kontrolliert-unter anderem durch Vor-Ort-Inspektionen in kerntechnischen Anlagen.Um ein wirksameres Mittel der Überprüfung zu erhalten, hat die IAEO daher ein Zusatzprotokoll zum Kernwaffensperrvertrag verfasst, das den Inspektoren die Möglichkeit gibt, unangemeldete Kontrollen in beliebigen Anlagen durchzuführen. Dieses Protokoll ist zur Zeitin 139 Staaten in Kraft, u.a. seit 2015 auch im Iran.
Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Abrüstung wurde und wird von den Atomwaffenstaaten beharrlich ignoriert und verletzt. Die Atommächte, allen voran die beiden größten -nämlich die USA und die Sowjetunionbzw. Russland -haben fortwährend ihre Arsenale modernisiert und haben neue Waffen und Trägersysteme entwickelt, anstatt konsequent abzurüsten.
Wir erinnern uns: Zwischen 1979 und 1983 eskalierte der Streit um die Produktion und Stationierung von Mittelstreckenraketen in Europa. Zwar hatten sich die Atommächte –wie bereits geschildert -im Atomwaffensperrvertrag zum Abbau aller Atomwaffen verpflichtet. Doch aus dem SALT-I-Vertrag von 1972 für Obergrenzen bei strategischen Atomwaffen blieben die atomaren Kurz-und Mittelstreckenraketen ausgeklammert. Besonders in diesem Bereich ging das Wettrüsten unvermindert weiter. ImDezember 1979 beschlossen die NATO-Staaten in Westeuropa 108 Abschussrampen für Pershing II und 464 bodengestützte Marschflugkörper vom Typ BGM-109 Tomahawk zu stationieren. Jede dieser Waffen sollte einen atomaren Sprengkopf erhalten. Gegen diesen Beschluss entfalteten sich europaweit und auch in den USA massenhafte, machtvolle Proteste. Zwar wurde der Doppelbeschluss zunächst umgesetzt. Jedoch beeinflussten die Proteste die Wiederaufnahme von Gesprächen über Atomwaffen im Jahre 1985. Die anschließenden Verhandlungen führten schließlich zur Unterzeichnung des INF-Vertrages, der 1988 in Kraft trat. Dieser zwischen den USA und der Sowjetunion abgeschlossene Vertrag verpflichtete die beiden Parteien, landgestützte ballistische Raketen und Marschflugkörper mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 Kilometer sowie deren Abschussvorrichtungen und Infrastruktur zu zerstören.
1996 wurde die elementare Wichtigkeit der Verpflichtung zur Abrüstung, die im Atomwaffensperrvertrag enthalten ist,untermauert durch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Dieses Gutachten wurde von der UN-Generalversammlung gegen den erbittertenWiderstand der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten angefordert.In diesem Gutachten stellte der IGH fest:
-Die Drohung mit dem Einsatz und der Einsatz von Kernwaffen verstoßen generell gegen die Regeln des Völkerrechts.-Auch Notwehr mit Atomwaffen ist grundsätzlich völkerrechtlich verboten, weil diese zwangläufig den qualvollen Tod einer riesengroßen Zahl von Zivilisten verursachen
würde und auch die Bevölkerung neutraler Staaten grenzüberschreitend betreffen würde.
-Es besteht die völkerrechtliche Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung, und zwar nicht nur für die Mitgliedstaaten des Atomwaffensperrvertrages, sondern ist völkergewohnheitsrechtlich für alle Staaten dieser Welt bindend.
-Die völkerrechtswidrige Aufrüstungspolitik wurde nur von den mit den Atommächten verbündeten Staaten (in NATO und Warschauer Pakt) toleriert, während alle übrigen Staaten weiterhin beharrlich Kritik übten und auf Abrüstungsverhandlungen drängten. Kritik wurde regelmäßig auf den Überprüfungskonferenzen geübt, die die Mitgliedstaaten des Atomwaffensperrvertragesin Abständen von fünf Jahren durchführen. Alle dort mehrheitlich beschlossenen Schritte zur Abrüstung und Verhandlungen über eine atomwaffenfreie Zone im Nahen Osten scheiterten vor allem an der Blockadehaltung der USA und Israels.
So wurden im Jahr 2000 auf einer Überprüfungskonferenz 13 Schritte zur vollständigen atomaren Abrüstung beschlossen. Die nächste Überprüfungskonferenz 2005 scheiterte jedoch aufgrund der Blockadehaltung der USA und blieb ohne Ergebnis. Auf der Überprüfungskonferenz 2010 wurde beschlossen, dass im Jahr 2012 eine internationale Konferenz über eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Nahen Osten stattfinden sollte. Aufgrund der Weigerung Israels an einer solchen Konferenz teilzunehmen wurde auch dieser Auftrag nicht umgesetzt. Die nächste Überprüfungskonferenz wird jetzt im August dieses Jahres in New York stattfinden.
Wegen dieser Blockadehaltung wurde von vielen Nichtregierungsorganisationen -darunter auch IALANA -gefordert, in einer Nuklearwaffenkonvention Abrüstungsschritte verbindlich zu vereinbaren. Infolge dieser Initiative begannen dann 2017 auf Beschluss der UN-Generalversammlung Verhandlungen über einen Atomwaffenverbotsvertrag. An den Verhandlungen nahmen zwei Drittel der 193 Mitgliedstaatender Vereinten Nationenteil. Nicht beteiligt waren die Atommächte und fast alle NATO-Staaten einschließlich Deutschlands. Der Vertrag wurde schließlich im Juli 2017 mit der großen Mehrheit von 122 Stimmen angenommen. Er wird in Kraft treten, wenn ihnmindestens 50 Staaten ratifiziert haben. Bisher haben 34 Staaten die notwendige Ratifizierung durchgeführt.
Deutschland hat -wie fast alle europäische Staaten -die Vertragsverhandlungen boykottiert. Die Ausnahmen bilden Österreich und San Marino, die beide den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass Deutschland –ebenso wie andereNATO-Staaten–schon seit Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertragesgegen das Verbot einer indirekten Verfügungsgewalt über Atomwaffen verstößt, und zwar mitdersogenannten„nuklearenTeilhabe“:
Deutschland wirkt nämlich zum einen in der nuklearen Planungsgruppe der NATO mit.In der Planungsgruppe beteiligen sichdie Mitgliedstaaten in beratender Weise an den strategischen Planungenund den Entscheidungen über mögliche Einsätze des Nuklearpotentialsder beiden Atomwaffenstaaten USA und Großbritannien. Frankreich ist nicht an der Planungsgruppe beteiligt.
Die Bundesregierungbesitzt zudem eine indirekte Verfügungsgewalt über Atomwaffen, die die USA in Deutschland gelagert haben. In den 70er und 80er Jahren handelte es sich nicht nur um Atombomben, sondern auch um Kurz-und Mittelstreckenraketen, Atomminen und Nuklearsprengköpfe für Haubitzen. Diese Kernwaffen standen auch der Bundeswehr für die Ausbildung und Anwendung im Kriegsfall („Verteidigungsfall“) zur Verfügung.Der Abwurf atomarer Bomben wurde auf den Luft-Boden-Schießplätzen Nordhorn und Siegenburg trainiert.(genauere AngabendazuaufWikipedia, „Nuklearwaffen in Deutschland“)
Aktuell lagert dieUS-Luftwaffe in Deutschland zumindest noch 20 Atombomben vom Typ B61 auf dem Luftwaffenstützpunkt in Büchel -jede mit der mehrfachen Sprengkraft der Hiroshima Bombe, die der Bundeswehr im Kriegsfall zur Verfügung gestellt werden sollen. Diesein Büchel stationierten Atombomben sollen in diesemund den nächsten Jahren modernisiert werden. Geplant ist die Stationierung von 20 neuen Atombomben des Typs B 61-12 in Büchel. Bei der neuen Generation von Bomben handelt es sich um lenkbare Präzisionswaffen. Jede dieser Bomben kostet etwa 25 Millionen US$. Die USA planen, ab 2020 insgesamt etwa 400 Stück dieser Bombe herzustellen. Das ergibt eine Summe von 10 Milliarden US$.
Die Bundeswehr hatseit 1984auf dem Luftwaffenstützpunkt in Büchel 36 Jagdbomber desTyps Panavia Tornado IDSals Atomwaffenträger stationiert,deren Piloten regelmäßig für Atomwaffeneinsätzetrainiertwerden. So führte die NATO im Oktober letzten Jahres zu Trainingszwecken eine fünftägige geheime Atomwaffenübung mit dem Namen „Steadfast Noon“ durch. Dazu heißt es in einer dpa Meldung: „Nach Angaben von Militärexperten wird bei den regelmäßig stattfindenden „Steadfast Noon“-Manövern unter anderem geübt, wie man die US-Atomwaffen sicher aus den unterirdischen Magazinen zu den Flugzeugen transportiert und unter die Kampfjets montiert. Bei Übungsflügen wird dann allerdings ohne Bomben geflogen. Nach im Internet veröffentlichten Fotos nehmen neben deutschen Jets in diesem Jahr unter anderem Kampfflugzeuge aus Italien an den Manövern teil. Sie starteten vom Militärflugplatz Volkelin den Niederlanden, wo wie in Büchel US-Atomwaffen lagern sollen.“ Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren rund 120 Million € in den Luftwaffenstützpunkt Büchel investieren. Unter anderem soll die Landebahn des Flugplatzes mit einem modernen Instrumentenanflugsystem ausgestattet werden. Die in Büchel stationierten Tornados sollen in den kommenden Jahren durch neue Kampfbomber ersetzt werden. Als Nachfolgermodelle werden genannt: der Eurofighter und die US-amerikanische F/A-18 Hornet.
Diese Rüstungsplanungen und -aktivitäten im Rahmen der nuklearen Teilhabe wurden und werden von einer großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung abgelehnt.In drei Meinungsumfragen, die in den letzten 4 Jahren durchführt wurden(YouGovvom Mai und Oktober 2015 bzw. Dezember 2017),haben sich jeweils etwa 2/3der Befragten dafür ausgesprochen, dass die in Büchel stationierten Atomwaffen abgezogen werden, bzw. dass die Bundesregierung auf den Abzug hinwirkt. 71 Prozent der 2017 Befragten waren der Meinung, dass diekünftige Bundesregierung dem den internationalen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beitreten sollte.
Ganz im Sinne dieser klaren Haltung hatten die Abgeordneten desBundestagesbereits im März 2010 nach einer ausführlichen Debatte in einem mit großerMehrheit gefassten Beschluss die Bundesregierung aufgefordert,sich mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen. Diesem Beschluss stimmten damals auch noch die Abgeordneten der CDU und der FDP zu.Die FDP-Politikerin Elke Hoff beispielsweise sagte im Namen ihrer Fraktion: „..Mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag bekennt sich der Deutsche Bundestag zu dieser gemeinsamen Verantwortung. Für unsere Abrüstungsziele müssen wir aber auch endlich die überkommenen militärischen Kalkulationen des Kalten Krieges über Bord werfen. Wir werden die Konflikte des 21. Jahrhunderts nicht mehr mit den Strategien des 20. Jahrhunderts bewältigen können.“ Solche fraktionsübergreifenden auf Entspannung gerichteten Äußerungen verhallten aber bald und wurden nicht mehr gehört.
Die Bundesregierung missachtetediesen Beschluss und beugte sich dem Druck der USA und der NATO.DieErweiterungen der NATO nach Osten setzteneinen neuen Rüstungswettlauf in Gang und damit verbunden auch einen neuen Kalten Krieg.Dieser verschärfte sich nach den letzten Präsidentschaftswahlen in den USA.
Am 1.Februar 2019 kündigte die US-Regierung den INF-Vertrag und als Reaktion darauf sprach die russische Regierung ihrerseits die Kündigung aus. Die 6monatige Übergangsfrist für mögliche Verhandlungen verstrich ohne erkennbare Bemühungen der Parteien um eine Rettung des Vertrages, sodass beide Parteien den Vertrag am 2.August 2019 formal für beendet erklärten.
Die Kündigung dieses Vertrages hat weltweit große Besorgnis hervorgerufen, dass daserneute Wettrüsten nun auch bezogen auf Nuklearwaffen hemmungslos gesteigert wird, und dass die USA im Zuge dieses Wettrüstens erneut atomare Mittelstreckenraketen in Europa stationieren könnten.
Den Hintergrund der seitens der USA ausgesprochenen Kündigung bildet dievom Weißen Haus im Februar 2018 gebilligte neue Nuklearstrategie der Trump-Regierung.In dem neuen Strategiepapier wird dieim Atomwaffensperrvertragübernommene Abrüstungsverpflichtung –in Abweichung von der Strategie der Obama-Regierung –beiseitegeschoben. Unter Missachtung des Völkerrechts behauptet die von Trump-Regierungnun sogar, zum
Ersteinsatz von Atombomben berechtigt zu sein und maßt sich an, auf „nicht-atomare strategische Angriffe“ einschließlich Cyber-Angriffe mit Atomwaffen zu reagieren. Sie plant im Rahmen dieser Strategie den Bau kleiner, taktischer Atomwaffen. Diese sog. „Mininukes“ haben eine vergleichbare Sprengkraft wie die über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Bomben, 15 bis 20 Kilotonnen. Die US-Streitkräfte verfügen zwar derzeit über etwa 1.000 taktische Nuklearsprengköpfe, von denen ein Teil seit 2002 in Europa stationiert ist, sie sollen aber um seegestützte Langstreckenraketen und Marschflugkörper mit substrategischen atomaren Sprengköpfen ergänzt werden.
Vor dem Hintergrund dieser strategischen Planungen der USA sorgen sich Experten in aller Welt auch um den Fortbestand des New-Start-Abkommens und fürchten darum ein Ende jeglichernuklearer Rüstungskontrolle. In diesem 2011 geschlossenen Vertrag haben sich die USA und Russland verpflichtet, binnen sieben Jahren ihre nuklearstrategischen Trägermittel (U-Boote, Interkontinentalraketen und Langstreckenbomber)auf je 800 zu halbieren und die Zahl der Sprengköpfe um fast einDrittel auf je 1.550 zu reduzieren. Der Vertrag ist aber bis Februar 2021 befristet, und es gibt leider keinerlei Anzeichen, dass die Vertragsparteien bereit wären, über eine Verlängerung zu verhandeln.
Der Vertrag wurde aus russischer Sicht von Seiten der USA aufgeweicht bzw. unterlaufen durch die Produktion eines Raketenabwehrsystems, das u.a. auf Basen in Rumänien und Polen, Südkorea und Japan, sowie auf Kriegsschiffen stationiert wurde. Russland hat darauf mit der Konstruktion einer stärkeren Interkontinentalrakete Typ RS-28 und des Hyperschall-Gleitflugkörpers Awangard, sowie des Flugkörpers Burewestnik („Sturmvogel“) reagiert.
Nun stehtalso die Friedensbewegungen in allen Ländern dieser Erde –ähnlich wie Ende der 70er Jahre -vor der immensen Aufgabe, die Menschen gegen diesen Rüstungswahnsinn zu mobilisieren, ins besondere gegen den Wahnsinn einer Modernisierung und Aufstockung der Nuklearwaffen. Im Zentrum muss dabei die an alle Atomwaffenstaaten gerichtete Forderung stehen, in Erfüllung des Atomwaffensperrvertrages und in Beachtung des IGH-Gutachtens unverzüglich mit der vollständigen Abrüstung zu beginnen, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
Dabei können und wollen die Mayors for Peace zusammen mit allen anderen Nichtregierungsorganisationen und Netzwerken der Friedensbewegungen eine wichtige Rolle spielen.Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 durch den Bürgermeister von Hiroshima gegründet. Aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Sicherheit und das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sind, versucht die Organisation Mayors for Peace durch Aktionen und Kampagnen die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und deren Abschaffung zu erreichen. Dem Netzwerk gehören inzwischen über 7800 Städte und Gemeinden aus 163 Ländern an. In Deutschland sind 684 dem Bündnis als Mitglieder beigetreten, davon 43 in Niedersachsen. Die Landeshauptstadt Hannover ist eine der Vizepräsident-und Exekutivstädte des Bündnisses und Lead City für Deutschland.In seinem Aktionsplan für die Jahre 2017 bis 2020 stellt Mayors forPeace fest, dass der Atomwaffenverbotsvertrag ein bedeutsamer Schritt in Richtungauf eine atomwaffenfreieWelt ist, und dass Mayors for Peace die Kampagne zur Unterzeichnung des Vertrages in das Zentrum ihrer Öffentlichkeitsarbeit stellt.
Um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für diesesgemeinsame Anliegenzu stärken, ruft Mayors for Peace seine Mitglieder auf, eigene Aktionen durchzuführen oder sich an NGO Veranstaltungen zu beteiligen. Dies könnte z. B. die Teilnahme an Ostermärschen sein, die von den lokalen Friedensorganisationen angeboten werden. Amsogenannte Flaggentag, dem8.Julidie appellierenMayors for Peacean die Staaten der Welt mit dem Hissen der Flaggedes Bündnisses Atomwaffen endgültig abzuschaffen. Eine weitere Gelegenheit, diesen Appell zu äußern, sind die Jahrestage der Bombenabwürfe auf Hirochima und Nagasaki am 6. und 8. August 1945 –in diesem besonderen Jahr also die 75. Jahrestage. An diesen Tagen werden deshalb wieder an vielen Orten der Welt Gedenkveranstaltungen und Mahnwachen durchgeführt werden. (https://www.friedenskooperative.de/themen/hiroshimatag)
Am 26./27. März wird in Stralsund eine Bundeskonferenz der deutschen Mayors for Peacestattfinden, auf der auch Vorschläge für weitere mögliche Aktivitäten in diesem Jahr erörtert werden sollen. Ich möchte auf dieMöglichkeit und Notwendigkeithinweisen, die Aktionswochen der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei jetzt“ zu unterstützen.
Besonders wichtig ist aber vor allemdie Unterzeichnung des Städteappells der Bestandteil der von ICAN organisierten und von Mayors for Peace unterstützten Kampagne ist. ICAN hat als internationales Netzwerk die Verhandlungen für den Atomwaffenverbotsvertrag begleitet und wurde für seine Bemühungen 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.Der Appell lautet wie folgt:
“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieserBedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“
Dieser Appell ist bisher von72 Städten in Deutschland unterzeichnet wurden. Ich würde mich freuen, wenn sich die Stadt Delmenhorst diesem Appell bald anschließen undin diesem Sinne die Bewegung für ein atomwaffenfreies Deutschland und eine atomwaffenfreie Welt weiter fördern würde.
Download: Vortrag
Erstellt am: 03.04.2020