Demo gegen Wehrpflicht

Um die Tätigkeit gegen das Wehrpflichtgesetz, die Erfassung und Rekrutierung ein Stuck weit zusammenzufassen, sollen am 8. November in möglichst vielen Städten Demonstrationen gegen die Wehrpflicht stattfinden. Statt der Zersplitterung, die wir uns im Antikriegskampf auf keinen Fall mehr leisten können, kann der 8.11. eine Möglichkeit darstellen, sich durch dezentrale Demonstrationen zu zentralisieren. Kein bestehendes Bündnis, keine Initiative gegen die Wehrpflicht soll damit infrage gestellt werden, im Gegenteil.
lhr seid Einzelpersonen oder eine Gruppe, und wollt mitmachen oder eine Demonstration machen, in einer noch nicht gelisteten Stadt, dann meldet euch!

Wer sind wir?

Wir sind Schüler*innen, Studierende, Azubis und Arbeitende, die in unterschiedlicher Weise von der _ voranschreitenden Militarisierung betroffen sind. Einige von uns werden bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht den Dienst an der Waffe ausüben müssen, andere sollen ihren Job aufgeben und werden in die Rüstungsproduktion gedrängt. Wieder andere mussten bereits vor Kriegen fliehen, an denen der deutsche Staat beteiligt war. Längst sind Milliarden und Billionen für Rüstung und Militär vom Bundestag‘ beschlossen worden. Die deutsche Aufrüstungspolitik betrifft uns also alle. Zunächst ist sie unbequem, kostet Geld und bald ist sie brandgefährlich. In der Vergangenheit sind wir der vollständigen Zerstörung unserer Welt durch das Wettrüsten der Weltmächte knapp entkommen. Deshalb brauchen wir heute mehr als je zuvor eine starke Antikriegsbewegung.

Stoppt die deutsche Rüstungskooperation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten!

Grafik: ChatGPT

Das Grundgesetz verbietet die Ausfuhr von Kriegswaffen, wenn die Gefahr besteht, dass diese „bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.“

Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) lautet in § 6  „Versagung der Genehmigung“ wie folgt:

„Die Genehmigung ist zu versagen, wenn

  1. die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden,
  2. Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde …“

Da der dringende Verdacht besteht, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die genozidal agierende Miliz RSF im Sudan bewaffnen, der soeben Tausende unbewaffnete Zivilisten in Darfur zum Opfer gefallen sind, muss hier das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) zur Anwendung kommen und die deutschen Rüstungskooperation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gestoppt werden.

Sollte dies nicht geschehen, könnte sich die Bundesrepublik – siehe deutsche Waffenlieferungen an Israel – erneut der Beihilfe zu einem Genozid schuldig machen.

Mehr dazu unter: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10182

 

Palästina-Mahnwache am 1.11.2025 –
Rede Gabi Herb

screenshot Al Jazeera

Wir können uns alle an die große Freude erinnern, die wir anlässlich der Unterzeichnung der Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Israel und Palästina empfunden haben. Vielleicht hat der eine oder andere auch Bilder von Kindern gesehen, die vor lauter Freude lachten und tanzten.

Es gab jedoch auch nachdenkliche, skeptische und mahnende Stimmen, die einiges zu bedenken gaben.

So zum Beispiel, dass der Deal keine Souveränität für das palästinensische Volk bringen wird, dass er der reinste Ausdruck von Neo-Kolonialismus ist, dass man sich fragen müsste, ob nicht auch Israel eine ent-radikalisierte, terrorfreie Zone werden müsste, die keine Bedrohung für ihre Nachbarn darstellt – dies wird ja von Palästina verlangt. Warum nicht auch von Israel? Weiterlesen… „Palästina-Mahnwache am 1.11.2025 –
Rede Gabi Herb“