Fünf junge Menschen werden beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Sie sind bei der Niederlassung der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems in Ulm eingebrochen, um auf die Verbrechen Israels in Gaza aufmerksam zu machen. Sie verweisen auf die Verantwortung von Elbit Systems für die systematischen Kriegsverbrechen. Das Gericht hat beschlossen, nicht zu dem Hintergrund und den Begründungen der Angeklagten zu ermitteln. Die Ermordung von mehr als 21 000 Kindern und Jugendlichen spielt für das Gericht keine Rolle. Ebenso wenig wie die Ankündigung der Fortsetzung des israelischen Genozids.
Wir fragen uns, ab wann eine „Missachtung der Menschenrechte“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) von einem solchen Gericht als rechtfertigender Notstand anerkannt werden würde? Welches Ausmaß der Barbarei muss erreicht sein, damit deutsche Gerichte handeln? Continue reading „Keine Ermittlungen zu Verstrickung von Elbit Systems in israelische Kriegsverbrechen“


