Rechtliche, politische und humanitäre Dimensionen von einseitigen Zwangsmaßnahmen
Gemeinsame Veranstaltung von IALANA, VDJ, Netzwerk Cuba, biz, Bremerfriedensforum, Bremen-Cuba: Solidarität konkret
Sanktionen werden im völkerrechtlichen Sprachgebrauch traditionell als „einseitige Zwangsmaßnahmen“ bezeichnet. Dieser Begriff lässt deren Absicht, Wesen und Methode deutlicher erkennen: Es sind Maßnahmen, mit denen ein Staat oder mehrere miteinander verbündete Staaten im Kollektiv auf einen anderen Staat Druck ausübt, um diesen zu einem geforderten Verhalten zu zwingen oder auch weitergehende Ziele (wie z.B. einen Regime Change) zu bewirken. Ihrem Wesen nach sind solche Maßnahmen mehr oder weniger schwerwiegende Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit und Autonomie des Staates, gegen den sie sich erklärtermaßen richten. Gleichzeitig wirken sie sich oft auch in gravierender oder sogar lebensbedrohlicher Weise auf Bürger, Wirtschaftsunternehmen oder gesamte Gesellschaften aus. Dies wird von den sanktionierenden Staaten in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt, um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Die IALANA verfolgt das Anliegen, in Übereinstimmung mit einer Vielzahl von Resolutionen der UN-Generalversammlung die Rechte derjenigen, auf die mit Sanktionen eingewirkt wird, zu schützen.
Programm: 1. ) Völkerrecht & Wirtschaftssanktionen; 2.) Wirkungen und Reaktionen westlicher Sanktionen; 3.) Die Kuba-Blockade
Literatur: Dossier von IALANA: Sanktionen und einseitige Zwangsmaßnahmen – Auswirkungen und völkerrechtliche Grenzen
Weitere Informationen auf: ialana.de/sanktionen