Oberverwaltungsgericht: eine Parole wird erlaubt, die andere verboten

Wie Radio Bremen am Abend meldete, hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss der unteren Instanz, des Verwaltungsgerichts, teils bestätigt und teils korrigiert. Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ darf in Bremen nicht gerufen werden. Zwei andere umstrittene Slogans bleiben aber erlaubt. Das Bremer Ordnungsamt hatte für eine Pro-Palästina-Demonstration zwei Parolen und ein Plakatmotiv per Auflage verboten, wogegen die Organisatoren einen Eilantrag eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst recht bekommen haben. Alle drei Punkte sollten von der Auflagenliste gestrichen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag nun teilweise korrigiert.

  • Der Slogan „From the river to the sea – Palestine will be free!“ bleibt verboten. Begründung: der Slogan wird mit der Hamas, die eine in Deutschland verbotene Organisation ist, in Verbindung gebracht.
  • Der Slogan „Kindermörder Israel“ ist – nach Ansicht des Gerichts – nicht strafbar. Begründung: der Slogan richte sich nicht gegen in Deutschland lebende Juden sondern gegen den Staat Israel. Ein Verbot wäre eine nicht zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
  • Auch die Darstellung des israelischen Staatsgebietes in den Farben der palästinensischen Flagge ist – nach Ansicht des Gerichts – nicht strafbar.

Damit ist das OVG bei der Linie des Verwaltungsgerichts geblieben, sehr wohl zwischen dem Vorwurf des Antisemitismus (verboten) und der Kritik an der Politik der israelischen Regierung (erlaubt) zu unterscheiden. Also ein kleiner Sieg für die Meinungsfreiheit, der in Bremen erfochten wurde! Man darf gespannt sein auf die folgende Diskussion, haben sich doch die Bürgerschaftsfraktionen CDU, SPD und FDP – und die Jüdische Gemeinde und die Deutsch-Israelische Gesellschaft sowieso – vehement gerade für die Verkopplung („israelbezogener Antisemitismus“) ausgesprochen.

Mehr Infos auf Radio Bremen v. 30.04.2024