5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag
Gastkommentar von Volkert Ohm

Volkert Ohm ist Mitglied im Vorstand von IALANA, Deutsche Sektion der International Lawyers Against Nuclear Arms

5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Am 22. Januar jährt sich zum 5. Mal das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV)- ein Anlass, daran zu erinnern, dass dieser Vertrag ein bedeutsamer Schritt zur vollständigen Ächtung und Abschaffung aller Atomwaffen ist. Er wurde 2017 von der UNO entworfen und bisher von 99 Staaten unterzeichnet.

Dieses Erinnern ist besonders wichtig in einer Zeit, in der das Vertrauen in die Wirksamkeit und Bedeutung des Völkerrechts auf einem neuen Tiefpunkt angelangt ist. Ursache für das schwindende Vertrauen sind die permanenten und verstärkten Verletzungen des Völkerrechts durch Morde, gewaltsame Überfälle, Interventionen, Sanktionen usw.

Zu den Verletzungen des Völkerrechts zählt seit 80 Jahren der Umgang mit Atomwaffen:

Atomwaffenstaaten setzen mit der Modernisierung und Aufstockung ihrer Arsenale weiterhin hartnäckig auf das Konzept der „nuklearen Abschreckung“. Die NATO hat in ihrem-Sicherheitskonzept festgeschrieben: „Solange es Kernwaffen gibt, wird die NATO ein nukleares Bündnis bleiben…Die NATO wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die Glaubwürdigkeit, die Wirksamkeit und die Sicherheit des Auftrags der nuklearen Abschreckung zu gewährleisten.“

Dieses Konzept bewirkt – wie die Geschichte zeigt – keineswegs eine Sicherung des Friedens, sondern führt im Gegenteil zu ständig wachsendem Misstrauen und immenser Aufrüstung. Es widerspricht allen Erkenntnissen der Friedensforschung und den Vorgaben der UN-Charta. Es ist völkerrechtswidrig, weil es den Einsatz einer Massenvernichtungswaffe androht.

Das für alle Staaten geltende Humanitäre Völkerrecht verbietet den Einsatz von Waffen, der unvermeidlich eine enorme Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung zur Folge hätte. Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) hat diese Feststellung in einem 1996 veröffentlichten Gutachten bekräftigt und erklärt, dass „die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen generell gegen die in bewaffneten Konflikten geltenden Regeln des Völkerrechts und insbesondere gegen die Grundsätze und Regeln des Humanitären Völkerrechts verstoßen“. Eine Drohung mit dem Einsatz liegt laut Gutachten bereits dann vor, wenn ein Staat, der über Atomwaffen verfügt, seine Bereitschaft zum Einsatz erklärt.

Die beschriebenen Verbote ergeben sich – wie der UN-Menschenrechts­ausschuss in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 befunden hat – auch aus dem im Völkergewohnheitsrecht verankerten Menschenrecht auf Leben.

Zudem haben sich die Atomwaffenstaaten, in Art. VI des Atomwaffensperrvertrages (NPT) von 1970 verpflichtet, in gutem Glauben Verhandlungen über atomare Abrüstung zu führen, diese zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und eine „allgemeine und umfassende Abrüstung unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle“ durchzuführen. Diese Verpflichtung, die der IGH in seinem Gutachten bekräftigt hat, haben Atomwaffenstaaten beharrlich verletzt. Die Nichtatomwaffenstaaten haben deshalb darauf gedrungen, dass die UNO den AVV entworfen und 2017 zur Unterzeichnung vorgelegt hat.

Seither haben 99 Staaten den Vertrag unterzeichnet – mehr als die Hälfte aller Mitgliedstaaten der UN. Ihr aktives Bekenntnis zur vollständigen Ächtung der Atomwaffen ist eine Ermutigung für die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und deren Partnerorganisationen, zu denen auch das Bremer Friedensforum gehört. Es ist auch eine Ermutigung für die globale Friedensbewegung, sich für eine Respektierung des Völkerrechts und der Appelle der UN-Generalversammlung zur Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen einzusetzen.

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