Prozess gegen Rudolph Bauer „wegen Volksverhetzung“


Termin Details


Wir wurden gebeten, den folgenden Prozesstermin zu veröffentlichen, was wir gerne tun:

In einer Woche – am kommenden Montag, dem 25. August 2025– beginnt um 9:00 Uhr die Verhandlung „in der Strafsache … wegen Volksverhetzung“.
 
Ort der Inszenierung: Amtsgericht Bremen (siehe unten: „Herzlich willkommen …“), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen; Saal 251.
 
Wichtige Hinweise:
  1. Die Verhandlung ist öffentlich
  2. D. h.: Öffentlichkeit in Gestalt von Prozessbeobachtern und Pressevertretern ist zugelassen.
  3. Aus Sicht des Verteidigers, Rechtsanwalt Prof. Dr. Pollähne, ist Öffentlichkeit erwünscht und erforderlich.
  4. „Wichtige Hinweise“ des Gerichts: „Aufgrund von Sicherheitskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kommen. Bitte beachten Sie dies bei der Anreise. In den Gerichten sind gegebenenfalls nicht alle Räume barrierefrei erreichbar. Sollten Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Termin bei dem Gericht über die örtlichen Zugangsmöglichkeiten.“ (Tel. 0421-361-59132)
  5. Es empfiehlt sich, sich bereits 30 Minuten vor Verhandlungstermin – also um 8:30 Uhr – beim Eingang des Gerichtsgebäudes einzufinden.
  6. Ausweispapier nicht vergessen!
Persönliche Bemerkung:
In der Verhandlung „wegen Volksverhetzung“ geht es aus meiner Sicht um die Grundrechte der Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Infolgedessen ist die Anwesenheit von Prozessbeobachtern sowie die Presse-Berichterstattung über den Ausgang des Verfahrens wichtig. Es geht zwar auch um meine politische Integrität und juristische Rehabilitierung, in erster Linie und ganz besonders jedoch um die Verteidigung und Achtung der demokratischen Freiheitsrechte im Protest gegen obrigkeitliche Übergriffe und militaristische Kriegshetze. Der Ausgang des Prozesses wird zeigen, welches Freiheitsverständnis in der Freien Hansestadt Bremen noch herrscht.
 
Mit herzlichen Grüßen und Auf Wiedersehen in Freiheit,
Rudolph
 
 
NB. Wer verhindert ist, als Öffentlichkeit an der Verhandlung teilzunehmen, muss sich nicht eigens rechtfetigen; Absolution ist erteilt.
 
 
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Adresse:
 

Amtsgericht Bremen
Ostertorstr. 25-31
28195 Bremen
Tel. +494213610

Einlasskontrollen – Wichtiger Hinweis!
Durch Einlasskontrollen beim Amtsgericht Bremen kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein.

Kommentar zu “Prozess gegen Rudolph Bauer „wegen Volksverhetzung“

  1. Ich war im Prozess gegen Dr. Rudolf Bauer.
    Die Abbildung des Kopfes von Adolf Hitler soll schon eine Straftat nach §86a StGB (Veröffentlichung von Kennzeichen verbotener Organisationen sein.)
    Eine absolute Farce, das Urteil.
    Aber darum geht es wohl insgesamt nicht.

    Wer auf Wikipedia über Dr. Rudolf Bauer liest findet prominent Bauers Darstellungen über Juden. Das dürfte der wahre Grund dafür sein, dass man einen wesentlich über 80-jährigen Mann so traktiert.

    Ich konnte der mündlichen Urteilsbegründung nicht einmal entnehmen, was genau
    – 3 Male Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen war und
    – 1 Mal Volksverhetzung.
    Hitler kann ich jedenfalls täglich vielfach in der Staatspropaganda sehen. Und da scheint das Zeigen dieses Mannes irgendwie nicht strafbar.

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