Nächste Woche wird Verteidigungsminister Boris Pistorius offiziell ein neues regionales NATO-Hauptquartier in Rostock eröffnen. Dieses soll künftig alle Einsätze der NATO-
Kriegsmarine im Ostseeraum steuern. Dafür werden Soldaten aus allen NATO-Anrainerstaaten an die Warnow versetzt. Dies widerspricht unmittelbar dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, welcher eine Stationierung oder auch nur Verlegung von ausländischen
Streitkräften in Ostdeutschland unmissverständlich untersagt.
Am 12. September 1990 wurde der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag (amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland) zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (UdSSR, USA, Großbritannien, Frankreich) unterzeichnet. Er stellte laut der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) „die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her“. In diesem für Deutschland zentralen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag, der auch als De-facto-Ersatz für einen bis heute nichtexistenten Friedensvertrag nach Kriegsende 1945 dient, steht unmissverständlich in Artikel 5 Absatz 3, dass ausländische Streitkräfte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR „weder stationiert noch dorthin verlegt“ werden dürfen:
„Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.