Demonstration mit ca. 400 Teilnehmern in Rostock am 5. Mai 2024
Thema: Keine Panzerverladung über den Rostocker Hafen im Rahmen der Kriegsmanöver an Russlands Grenzen! Die Ostsee muss ein Meer des Friedens sein!

Wir dokumentieren die Reden von Helga Hohbom
und von Reiner Braun (Video unten)

Liebe Freundinnen und Freunde des Friedens. Danke, dass ihr gekommen seid!

Ich bin Helga Hobohm vom Friedensbündnis Neubrandenburg. Geboren als Nazideutschland vertragsbrüchig die Sowjetunion überfiel. Ich weiß, wie sich Krieg anfühlt. Das wird man nie wieder los!

Noch höre ich die Sirenen über Leipzig und die nackten Füße meines Opas auf die Dielen klatschen, und den Schrei „Kinder anziehen“. Dann fasste ich meinen kleinen Bruder und das Köfferchen mit den Papieren der Familie und wir stiegen im dunklen Treppenhaus 3 und im Keller weiter 2 Treppen in die Tiefe. Niemand wusste, ob wir wieder nach Oben kommen oder begraben werden, wie jetzt so viele in Gaza. Weiterlesen… „Demonstration mit ca. 400 Teilnehmern in Rostock am 5. Mai 2024 Thema: Keine Panzerverladung über den Rostocker Hafen im Rahmen der Kriegsmanöver an Russlands Grenzen! Die Ostsee muss ein Meer des Friedens sein!“

Verteidigung von Leon Wystrychowski vor dem Duisburger Amtsgericht gegen die Anklage der „Billigung von Straftaten“ nach §140 StGB (10. April 2024)

Wir veröffentlichen hier die verschriftlichte Form der Verteidigungsrede und des Schlussplädoyers von unserem Mitstreiter Leon, die er am 10. April 2024 vor dem Amtsgericht Duisburg vorgetragen hat.1 Er wird von der Duisburger Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft der „Billigung von Straftaten“, konkret der „Billigung von Morden“ an „zivilen israelischen Staatsbürgern“, bezichtigt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass Leon am 9. Oktober 20232 auf einer Demo in Duisburg die Parolen „Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada!“ und „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ angestimmt hat.3 Weiterlesen… „Verteidigung von Leon Wystrychowski vor dem Duisburger Amtsgericht gegen die Anklage der „Billigung von Straftaten“ nach §140 StGB (10. April 2024)“