Bremer Gericht schützt israelkritische Parolen

Das war wirklich eine faustdicke Überraschung! Wie der Weser Kurier am 26. April 2024 meldete, hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschieden, dass mehrere Verbotsauflagen, die das Ordnungsamt Bremen gegen die letzten Free-Gaza!-Demonstrationen erlassen hatte, rechtswidrig seien. Im Weser Kurier wird aus dem Urteil berichtet: „Wer auf Demonstrationen ‚Kindermörder Israel‘ ruft oder diese Parole als Banner trägt, macht sich nicht der Volksverhetzung strafbar. Es ist auch keine auch keine Störung des öffentlichen Friedens, geschweige denn eine Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten – es ist vielmehr eine vom Grundgesetz geschützte Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“ Weiterlesen… „Bremer Gericht schützt israelkritische Parolen“