Verteidigung von Leon Wystrychowski vor dem Duisburger Amtsgericht gegen die Anklage der „Billigung von Straftaten“ nach §140 StGB (10. April 2024)

Wir veröffentlichen hier die verschriftlichte Form der Verteidigungsrede und des Schlussplädoyers von unserem Mitstreiter Leon, die er am 10. April 2024 vor dem Amtsgericht Duisburg vorgetragen hat.1 Er wird von der Duisburger Polizei und der Duisburger Staatsanwaltschaft der „Billigung von Straftaten“, konkret der „Billigung von Morden“ an „zivilen israelischen Staatsbürgern“, bezichtigt. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass Leon am 9. Oktober 20232 auf einer Demo in Duisburg die Parolen „Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada!“ und „From the River to the Sea – Palestine will be free!“ angestimmt hat.3 Weiterlesen… „Verteidigung von Leon Wystrychowski vor dem Duisburger Amtsgericht gegen die Anklage der „Billigung von Straftaten“ nach §140 StGB (10. April 2024)“

Oberverwaltungsgericht: eine Parole wird erlaubt, die andere verboten

Wie Radio Bremen am Abend meldete, hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss der unteren Instanz, des Verwaltungsgerichts, teils bestätigt und teils korrigiert. Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ darf in Bremen nicht gerufen werden. Zwei andere umstrittene Slogans bleiben aber erlaubt. Das Bremer Ordnungsamt hatte für eine Pro-Palästina-Demonstration zwei Parolen und ein Plakatmotiv per Auflage verboten, wogegen die Organisatoren einen Eilantrag eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst recht bekommen haben. Alle drei Punkte sollten von der Auflagenliste gestrichen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag nun teilweise korrigiert. Weiterlesen… „Oberverwaltungsgericht: eine Parole wird erlaubt, die andere verboten“