Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und das Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) wiesen im Juni darauf hin, dass die Atommächte immer höhere Summen in die Aufrüstung ihrer Atomwaffenarsenale investieren würden. In den vergangenen fünf Jahren seien die Ausgaben um mehr als ein Drittel angestiegen.
Seit 2018 gaben die neun Atomwaffen besitzenden Staaten – neben den USA, China, Russland und Großbritannien sind es Frankreich, Indien, Israel, Pakistan und die DVRK – 387 Milliarden Dollar (fast 362 Milliarden Euro) für Atomwaffen aus. Diese Zahlen sind obszön. Mit der Summe könnte das Welternährungsprogramm den Hunger in der Welt beenden. Darüber hinaus zeigen diese Zahlen, dass der Einsatz von Atomwaffen weiterhin Teil der strategischen Pläne der Atomwaffenstaaten ist.
Dr. Shir Hever ist in der Thematik der Waffenexporte nach Israel ein Experte. Im folgenden Interview erklärt er, wie Deutschland einen speziellen Weg „gefunden“ hat, Waffen nach Israel zu liefern, ohne gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
„Stoppt die deutschen Waffenlieferungen an Israel“
09. August 2024, von: Shir Hever
Ende Juli 2024 hielt der aus Israel stammende Politökonom Dr. Shir Hever in Karlsruhe einen Vortrag zum Thema „Stopp den deutschen Waffenlieferungen an Israel“. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Rüstungsgüterlieferant für Israel. Waffenlieferungen an Staaten, bei denen der Verdacht auf Kriegsverbrechen oder Völkermord besteht, sind völkerrechtswidrig und müssen daher eingestellt werden. Zudem ist beim Internationalen Gerichtshof immer noch die Klage von Nicaragua gegen Deutschland wegen illegaler Beihilfe beim Völkermord hängig. Im folgenden Interview begründet Shir Hever, selbst Jude, warum die deutschen Waffenlieferungen an Israel sofort gestoppt werden müssen. Die Fragen stellte Henriette Guettinger.
Henriette Guettinger: Deutschland liefert Waffen an Israel. Wer ist verantwortlich für diese Waffenlieferungen?
Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) hat Israel in einem umfassenden Rechtsgutachten aufgefordert, die Besetzung der palästinensischen Gebiete „so schnell wie möglich“ zu beenden und vollständige Wiedergutmachung für seine „völkerrechtswidrigen Handlungen“ zu leisten. In einer historischen, wenn auch nicht bindenden Stellungnahme stellt das Gericht zahlreiche Verstöße Israels gegen das Völkerrecht fest. Es ist leider zu erwarten, dass die gegenwärtige Regierung des Staates Israel dem Rechtsgutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen nicht folgen und sich damit international weiter isolieren wird. Umso mehr müsste sich die Bundesrepublik nach Art. 25 GG daran halten.
Wer in Deutschland solche Meinungen äußert, musste es sich bisher gefallen lassen, als „Antisemit“ bezeichnet zu werden. Dieser Vorwurf wurde nicht zuletzt von den Antisemitismusbeauftragten des Bundes und der Länder erhoben und führte zur Verweigerung von Veranstaltungen in öffentlichen Räumen. Dass darin ein eklatanter Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) liegt, wurde zwar in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2022 festgestellt. Nach wie vor sind jedoch die zugrundeliegenden Vorgaben (IHRA-Definition von Antisemitismus, BDS-Beschluss des Bundestages etc.) nicht zurückgenommen worden, die zur Diskriminierung bei der Kulturförderung, in der Polizeipraxis und Strafverfolgungspraxis herangezogen werden.
Als älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation fordern wir die in unserem Lande Verantwortlichen dazu auf, die Aussagen des IGH und der Entscheidung des BVerwG zum Anlass für einen Kurswechsel nehmen. Insbesondere muss klargestellt werden, dass eine sachgerechte Kritik am Staat Israel kein Antisemitismus sein kann. Das würde auch dazu beitragen, den in unserer Gesellschaft tatsächlich praktizierten Antisemitismus besser zu bekämpfen.
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