AK Nahost Infos 2025-06-04

1. Petitionen/Aktionen
Petition: Uneingeschränkte Hilfslieferungen nach Gaza JETZT !

Petition, der ‚Anti-Genocide Pledge‘

Aktion: Am 5.6. ist der israelische Außenminister in Berlin. Dazu gibt es eine Kundgebung vor denm Auswärtigen Amt mit Forderungen an die Bundesregierung STOPPT……das Töten …die Blockade …das Aushungern …die Zerstörung …die Bombardierung …die Waffenlieferungen …die Vertreibung …die Besatzung

Dies soll am 4.6 in London passieren: RED LINE FOR PALESTINE.

2.. BIP-Aktuell #351: Die Nakba hat nie aufgehört – und unser Widerstand dagegen auch nicht. Rede des Geschäftsführers von BIP, Dr. Shir Hever, bei der UN-Veranstaltung zum Gedenken an die Nakba am 16. Mai.

Israelische Streitkräfte gaben an, einen „Terroristen“ getötet zu haben. Er war 14 Jahre alt.
Der Tod von Amer Rabee, einem palästinensisch-amerikanischen Jugendlichen aus dem Westjordanland, hat Empörung über die Gewaltanwendung durch Soldaten und die offensichtliche mangelnde Rechenschaftspflicht ausgelöst. Die New York Times Hatte den Fall recherchiert, weil der JKunge aus New Jersey stammte. Er wurde beim Mandelpflücken erschossen.

3. Widerstandsrecht der Hamas?

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Veteranentag 2025 – Allerorten Vorbereitungen – Bremer Friedensforum protestiert gegen Veteranentag

Grafik: Hamburgerforum.org

Nicht nur in Hamburg bereiten sich Friedensbewegte auf den ‚großen Tag hin zur Kriegstüchtigkeit vor‘: hier das Fluglatt zum Download, dem wir die Grafik entnommen haben: (Download Flugblatt Hamburgerforum zum Veteranentag 2025)

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Sind die Worte „From the river to the sea …“ kriminell?

Landauf, landab gibt es polizeiliche und juristische Angriffe auf Menschen, die in Solidarität mit dem Kampf der Palästinenser*innen die Losung „From the river to the sea …“ rufen oder auch nur zitieren.

Der israelische Ministerpräsident darf in der UNO eine Karte hochhalten, auf der Palästina nicht mehr vorhanden ist.

Wenn auf einer Palästina-Demo die obige Losung gerufen wird, kommt es zu Polizeieinsätzen und juristischer Strafverfolgung. So auch vor kurzem wieder in Bremen, als ein irisches Solidaritätslied gesungen wurde, bei dem die inkriminierte Aussage zitiert wurde.

Dabei gibt es inzwischen in der Bundesrepublik eine durchaus widersprüchliche Rechtsprechung. Wir freuen uns über ein Urteil vom Landgericht Berlin, das lautet:

»Es ist sozialadäquat, im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung in diesem Kontext die Situation der bis heute fehlenden Autonomie Palästinas zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung zu machen.«

Der Anwalt der Angeklagten äußerte: »Das beweist ganz klar, dass diese Parole nicht strafbar ist, sondern eine jahrzehntelange Tradition in der palästinasolidarischen Bewegung weltweit hat, die nicht verboten werden darf.«

Hier der Link zum kompletten Artikel in der „Jungen Welt“: (Link)