Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsbürger zurückgewiesen, die bei einem Drohnenangriff 2012 zwei Familienangehörige verloren hatten. Vergeblich hatten die Männer versucht, zu erreichen, dass die BRD die Abwicklung der Drohnenangriffe über den US-Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein unterbindet. Das Gericht wollte eine „systematische Verletzung“ des Völkerrechts durch die USA nicht erkennen. Drohnenmorde sind illegale Tötungen. Sie unterscheiden nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten. Es gibt keine Instanz, die die Drohnenmorde untersucht und vor Gericht stellt. Tausende Opfer unter Zivilisten bleiben unerkannt und ungesühnt. Die Hinrichtungen per US-Drohnen werden technisch über Ramstein abgewickelt. Deutschland macht sich schuldig durch die Unterstützung der völkerrechtswidrigen US-Drohnen-Kriege. Vom Grundgesetz gar nicht zu sprechen, das vorschreibt, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen dürfe.
Das Auswärtige Amt und das Außenministerium zeigen sich hochzufrieden mit dem Urteil. Die Unterstützung der US-amerikanischen Kriege sind in der BRD Gebot. Menschenrecht und Völkerrecht werden einmal mehr zu Makulatur.