Wer sich den Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz anschließen möchte, findet unten eine Textvorlage, die an die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe geschickt werden kann (per Mail oder Briefpost).
Betreff: Strafanzeige wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gazastreifen
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de
Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gemäß §§ 7, 8 und 9 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit den anhaltenden militärischen Angriffen und der humanitären Katastrophe im Gazastreifen.
Sachverhalt:
Seit Beginn der jüngsten Eskalation im Gazastreifen sind zehntausende Zivilisten getötet, verletzt oder vertrieben worden. Die Angriffe der israelischen Streitkräfte haben zu massiven Zerstörungen ziviler Infrastruktur geführt, darunter Krankenhäuser, Schulen, Wohngebiete und lebenswichtige Versorgungseinrichtungen. Die humanitäre Lage vor Ort ist katastrophal: Es mangelt an Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und Schutzmöglichkeiten.
Unter den Opfern befinden sich auch zahllose deutsche Staatsbürger, die im Gazastreifen festsitzen. Es liegen Berichte vor, dass deutsche Staatsbürger dort getötet wurden, verhungern oder verdursten. Trotz dieser dramatischen Lage hat die Bundesregierung es versäumt, diesen deutschen Staatsbürgern im Ausland in angemessener Weise Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen. Die konsularische Hilfe und Evakuierungsmaßnahmen sind unzureichend und haben nicht verhindert, dass deutsche Staatsbürger Opfer der Gewalt und der humanitären Notlage werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung durch die Genehmigung und Lieferung von Rüstungsgütern an Israel sowie durch politische Rückendeckung zur Fortsetzung der militärischen Operationen beigetragen. Diese Unterstützung erfolgt trotz der bekannten Berichte über mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Rechtliche Würdigung:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB):
Gemäß § 7 VStGB umfassen Verbrechen gegen die Menschlichkeit systematische oder groß angelegte Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, darunter Mord, Verfolgung, Vertreibung, Folter und andere unmenschliche Handlungen. Die Angriffe auf zivile Ziele im Gazastreifen und die daraus resultierenden massiven zivilen Opfer erfüllen diese Tatbestände.
Kriegsverbrechen (§ 8 VStGB):
Nach § 8 VStGB sind Kriegsverbrechen schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konventionen, wie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen oder zivile Objekte. Die Zerstörung ziviler Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten im Gazastreifen können als Kriegsverbrechen eingestuft werden.
Beteiligung und Beihilfe (§ 9 VStGB):
Gemäß § 9 VStGB macht sich strafbar, wer an einem Völkerstraftatbestand beteiligt ist, sei es durch Anstiftung, Beihilfe oder sonstige Unterstützung. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler tragen durch ihre politische und materielle Unterstützung der israelischen Streitkräfte eine Mitverantwortung für die Fortsetzung der Angriffe.
Die Genehmigung von Waffenlieferungen und die politische Rückendeckung stellen eine Form der Beihilfe dar, da sie die Fortsetzung der militärischen Operationen ermöglichen und fördern. Durch diese Unterstützung macht sich Deutschland mitschuldig an den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Völkerrechtliche Schutz- und Verhinderungspflichten:
Deutschland ist Vertragspartei der Genfer Konventionen, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sowie weiterer völkerrechtlicher Menschenrechtsabkommen. Diese verpflichten Deutschland, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verhindern, zu verfolgen und zu bestrafen.
Die Bundesregierung hat die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um solche Verbrechen zu verhindern oder zu beenden. Dies umfasst auch die Verpflichtung, Waffenlieferungen an Konfliktparteien zu unterlassen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Waffen zur Begehung von Völkerrechtsverstößen eingesetzt werden.
Grundgesetzliche Schutzpflichten gegenüber deutschen Staatsbürgern:
Das Grundgesetz garantiert in Art. 1 GG die Unantastbarkeit der Menschenwürde und in Art. 2 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diese Schutzpflichten gelten auch für deutsche Staatsbürger im Ausland. Die Bundesregierung hat die Pflicht, deutsche Staatsbürger im Ausland zu schützen und ihnen in Notlagen beizustehen.
Das Versäumnis, angemessene konsularische Hilfe zu leisten und deutsche Staatsbürger vor lebensbedrohlichen Gefahren zu schützen, stellt eine Verletzung dieser Amtspflichten dar und kann als fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
Internationale Verantwortung und Präzedenzfälle:
Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend die Verantwortung von Staaten an, nicht nur direkte Täter, sondern auch Unterstützer von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Präzedenzfälle vor dem Internationalen Strafgerichtshof und nationalen Gerichten zeigen, dass politische Führungspersonen für ihre Rolle bei der Ermöglichung oder Duldung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen haftbar gemacht werden können.
Begründung der Strafanzeige:
Der Bundeskanzler trägt als Regierungschef die oberste Verantwortung für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands. Seine Entscheidungen und politischen Handlungen haben direkten Einfluss auf die Haltung Deutschlands im Nahostkonflikt.
Trotz der bekannten Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gazastreifen hat der Bundeskanzler es unterlassen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Angriffe zu stoppen oder zumindest zu mildern. Die fortgesetzte Unterstützung, sei es durch politische Rückendeckung oder durch Genehmigung von Waffenlieferungen, stellt eine Beihilfe zu diesen Verbrechen dar.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung es versäumt, deutschen Staatsbürgern im Gazastreifen ausreichenden Schutz zu bieten, obwohl deren Leben akut gefährdet ist. Dieses Unterlassen ist als Verletzung der Amtspflichten und als Beitrag zu den begangenen Verbrechen zu werten.
Die Bundesregierung macht sich somit durch ihre Waffenlieferungen und politische Unterstützung mitschuldig an den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und trägt zur Fortsetzung der humanitären Katastrophe bei.
Forderung:
Ich fordere die Generalstaatsanwaltschaft auf, die vorliegenden Vorwürfe eingehend zu prüfen, unverzüglich Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Es ist unerlässlich, dass Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, um der internationalen Rechtsordnung und dem Schutz der Menschenrechte Geltung zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
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