Fünf junge Menschen werden beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Sie sind bei der Niederlassung der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems in Ulm eingebrochen, um auf die Verbrechen Israels in Gaza aufmerksam zu machen. Sie verweisen auf die Verantwortung von Elbit Systems für die systematischen Kriegsverbrechen. Das Gericht hat beschlossen, nicht zu dem Hintergrund und den Begründungen der Angeklagten zu ermitteln. Die Ermordung von mehr als 21 000 Kindern und Jugendlichen spielt für das Gericht keine Rolle. Ebenso wenig wie die Ankündigung der Fortsetzung des israelischen Genozids.
Wir fragen uns, ab wann eine „Missachtung der Menschenrechte“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) von einem solchen Gericht als rechtfertigender Notstand anerkannt werden würde? Welches Ausmaß der Barbarei muss erreicht sein, damit deutsche Gerichte handeln?
Das Gericht ist nicht bereit, Aussagen wie die folgenden zur Kenntnis zu nehmen:
„Ihr werdet sterben, eure Kinder werden sterben, eure Enkelkinder werden sterben – es wird keinen palästinensischen Staat geben, den wird es nicht geben.“
(Hanoch Milwidsky, Knesset-Abgeordneter, am 21. Februar 2024) ;„Gaza ist voller Terroristen, und jedes dort geborene Kind ist bereits vom Moment seiner Geburt an ein Terrorist.“
(Nissim Vaturi, Mitglied der Knesset und stellvertretender Sprecher der Knesset, 30. Januar 2025) ;„Jedes Kind, jedes Baby in Gaza ist ein Feind. Der Feind ist nicht die Hamas, und es ist auch nicht der militärische Flügel der Hamas … Jedes Kind in Gaza ist der Feind. Wir müssen Gaza erobern und kolonisieren und kein einziges Kind aus Gaza dort zurücklassen. Es gibt keinen anderen Sieg.“
(Moshe Feiglin, ein rechtsextremer Politiker und ehemaliges Likud-Mitglied der israelischen Knesset, in einem Interview mit dem israelischen Sender Channel 14, Mai 2025)
Wir veröffentlichen:
Entlastendes wird nicht ermittelt
aus Pressemitteilung online: https://www.grundrechtekomitee.de/details/ulm-5-entlastendes-wird-nicht-ermittelt-einseitiger-ermittlungseifer-der-staatsanwaltschaft (Köln, 2. Juli 2026)
Am 1. Juli 2026, dem 9. Prozesstag im Strafverfahren gegen die sogenannten Ulm 5, gaben Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft freimütig zu, entlastende Tatsachen nicht ermittelt zu haben.
Als erster Zeuge in diesem Prozess wurde ein Beamter des LKA Baden-Württemberg befragt, der als sogenannter Hauptsachbearbeiter die polizeilichen Ermittlungsergebnisse zusammengestellt hatte. Er gab zu Protokoll, nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Stengel keine Ermittlungen hinsichtlich der Verstrickungen von Elbit Systems in Kriegsverbrechen und hinsichtlich möglicher Genozidunterstützung aufgenommen zu haben.
Die Ulm 5 berufen sich darauf, aus einem rechtfertigenden Notstand heraus agiert zu haben. Demnach seien ihre Handlungen als Nothilfe zum Schutz gegen den von Israel ausgeübten Genozid gerechtfertigt gewesen. Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Stengel hätten solche Rechtfertigungsgründe jedoch von vornherein nicht vorgelegen, dies bekräftigte er am neunten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft schloss somit von Anfang an aus, hinsichtlich der fünf Angeklagten entlastende Beweismittel zu erheben, und gab dies auch dem Landeskriminalamt entsprechend für die Ermittlungen vor.
An den beiden vorherigen Prozesstagen am 19. und 29. Juni war ein Videozusammenschnitt des LKA Baden-Württemberg gezeigt worden, der sämtliche Handlungen der fünf Angeklagten in der Filiale von Elbit Systems in Ulm zeigen soll. Die Videosequenzen zeigten sowohl Aufnahmen aus Überwachungskameras als auch selbst gefertigte Aufnahmen der Beteiligten sowie die einer polizeilichen Bodycam. Aus den Videos wurde ersichtlich, dass die Fünf nachts in das Gebäude einstiegen, mit einiger Schwierigkeit Türen aufbrachen und insbesondere in einem Raum die Einrichtung und dort gelagertes Material zerstörten, sowie Fotos und Videos von Dokumenten, etwa Lieferscheinen, anfertigten.
Am Ende lassen sie sich von herein kommenden Polizist*innen widerstandslos festnehmen. Neben diesem Video vom Ablauf der verhandelten Taten wurden auch selbst gefertigte Videos der fünf Beteiligten gezeigt. Darin legen die Fünf ihre Motivation für den Einbruch in die Filiale des Waffenherstellers dar. Diese Motivation bekräftigen sie am achten Prozesstag teils nochmals mit eigenen Erklärungen im Gericht.
So sagte etwa Hannah Hailu: „Ich habe mich mit meinem ganzen Körper dafür eingesetzt, ich habe es riskiert, dass ich verletzt werde oder in Haft komme für eine fraglos gerechte Sache. Und zwar wollte ich ein sofortiges Ende für den Genozid, das war das Hauptziel. […] Das Gesamtvideo, zeigt meinen Entschluss, dass ich pragmatisch und auch ganz praktisch eingreife, mit dem Ziel den Mord einiger oder auch nur eines einzigen Palästinensers zu verhindern.“
Walter Tricks führte aus, dass im oben benannten Videozusammenschnitt ausgerechnet die Stellen ausgelassen, bzw. Tonspuren entfernt worden seien, in denen sich die Beteiligten gegenseitig darauf hinweisen, vorsichtig zu sein, um niemanden zu gefährden. Dies zeige den Versuch, die fünf Angeklagten entgegen ihrer Überzeugungen und entgegen der vorliegenden Tatsachen als gefährliche, gewalttätige Personen darzustellen. Dadurch werde eine Kettenreaktion ausgelöst, in deren Folge mehr Gewalt gegen Palästinenser*innen und gegen die Menschen, die mit diesen solidarisch sind, ausgeübt werde.
Die Deutungen der Angeklagten und die Version des Staatsanwalts stehen sich im Gerichtssaal unvereinbar gegenüber. Die Staatsanwaltschaft lässt von herein nur eine einzige Lesart zu: Die Handlungen der Fünf seien Ausdruck einer kriminellen Vereinigung und einer antisemitischen Haltung. Dieses Deutungsmuster geht so weit, dass entlastende Ermittlungen von vornherein ausgeschlossen wurden.
Auf der anderen Seite sitzen fünf junge Menschen jeden Prozesstag getrennt von ihren Anwält*innen in einem Glaskasten eines Hochsicherheitssaals, die sich ganz offensichtlich aus humanitärer Motivation heraus zusammengetan haben, um Kriegsmaterial zu zerstören, in der Hoffnung, die Massaker der israelischen Armee zu stören.
Prozessbeobachterin Michèle Winkler, die seit dem 2. Prozesstag durchgängig in Stuttgart Stammheim vor Ort war, kommentiert ihre Beobachtungen: „Der vor einigen Prozesstagen getätigten Aussage von Staatsanwalt Stengel, dieses Verfahren sei historisch nicht relevant, ist absolut zu widersprechen. Hier in Stuttgart-Stammheim werden an jedem Prozesstag höchst aktuelle und große Fragen von Menschlichkeit und Verantwortung verhandelt: Auf welcher Seite der Geschichte will man angesichts eines laufenden Genozids und der systematischen, gezielten Ermordungen von Kindern¹ stehen? Und welche Mittel sind gerechtfertigt, um dem Einhalt zu gebieten? Die deutsche Regierung und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft haben ihre Seite gewählt. Jedenfalls für den Moment.“
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie erneuert die Aufforderung an weitere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zur Beobachtung der Hauptverhandlung in Stuttgart-Stammheim und schließt sich den Forderungen nach internationalen Beobachtungen an.
Fußnoten:
¹ Im Gericht kamen diesbezüglich bisher zwei Quellen zum Tragen: Zum einen die Reportage „What the wounds are telling us“ von Maud Effting und Willem Feenstra, die den Distinguished Reporting Award 2026 des European Presse Prize gewonnen hat. Rechtsanwältin Nina Onér las am siebten Prozesstag in einem Beweisantrag große Teile des Berichts im Gerichtssaal vor. Zum Zweiten nahm Walter Tricks in einer Erklärung am achten Prozesstag Bezug auf einen am 18. Juni 2026 erschienenen Bericht der Vereinten Nationen mit dem Titel “The essence of childhood has been destroyed”: Israel’s deliberate targeting of Palestinian children in the Occupied Palestinian Territory since 7 October 2023.
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