Am 24.6. von 10.00 – 15.30 Uhr veranstaltet Rheinmetall am Brüggeweg 54 in Bremen einen „Karrieretag“.
Wir meinen, es macht einen Unterschied, ob Du Straßenbahnen baust oder Panzer!
Am 24.6. starten wir nach einer Auftaktkundgebung um 10.00 Uhr am Marktplatz zum Brüggeweg 54, 28309 Bremen. Wir haben eine Fahrraddemo angemeldet. Man kommt aber auch mit anderen Verkehrsmittel zum Brüggeweg.
Am Sonntag, den 15. Juni fand der erste „Nationale Veteranentag“ in der Bundesrepublik statt. In Bremen wurde dafür die Bürgerschaft zur Verfügung gestellt. Die Bundeswehr und Rheinmetall begrüßten diesen Tag überschwängliche.
Die Bremer Presse bewarb das Event eifrig. Gehören doch zur „Zeitenwende“ und „Kriegstüchtigkeit“ nicht nur die Anschaffung aller Arten von Kriegswaffen und eine kriegsfähige Infrastruktur an Brücken und Straßen und Krankenhäusern, sondern auch die Soldaten, die bereit sind, in den Krieg zu ziehen, und ihre Familien, die bereit sind, das tödliche Spiel mitzutragen.
Zum Glück hält sich die Begeisterung für das Werben fürs Sterben und Töten noch in Grenzen. 70 BesucherInnen meldete buten&binnen in seinem Beitrag, und das trotz des – wie von Besuchern berichtet wurde – leckeren Buffets.
Verschiedene antimilitaristische Aktionen zeigten aber auch, dass die Militarisierung der Gesellschaft nicht unwidersprochen bleibt. Das Bremer Friedensforum führte eine Kundgebung durch, die aber wegen des schlechten Wetters und des geringen Publikums schon vorzeitig beendet wurde. An einer kleinen, spontanen Demo beteiligten sich laut Polizeiangaben 60 Personen.
Landauf, landab gibt es polizeiliche und juristische Angriffe auf Menschen, die in Solidarität mit dem Kampf der Palästinenser*innen die Losung „From the river to the sea …“ rufen oder auch nur zitieren.
Der israelische Ministerpräsident darf in der UNO eine Karte hochhalten, auf der Palästina nicht mehr vorhanden ist.
Wenn auf einer Palästina-Demo die obige Losung gerufen wird, kommt es zu Polizeieinsätzen und juristischer Strafverfolgung. So auch vor kurzem wieder in Bremen, als ein irisches Solidaritätslied gesungen wurde, bei dem die inkriminierte Aussage zitiert wurde.
Dabei gibt es inzwischen in der Bundesrepublik eine durchaus widersprüchliche Rechtsprechung. Wir freuen uns über ein Urteil vom Landgericht Berlin, das lautet:
»Es ist sozialadäquat, im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung in diesem Kontext die Situation der bis heute fehlenden Autonomie Palästinas zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung zu machen.«
Der Anwalt der Angeklagten äußerte: »Das beweist ganz klar, dass diese Parole nicht strafbar ist, sondern eine jahrzehntelange Tradition in der palästinasolidarischen Bewegung weltweit hat, die nicht verboten werden darf.«