
Die Zivilklausel untersagt bislang den Hochschulen des Landes gemeinsame Forschungsprojekte und andere Kooperationen mit Unternehmen der Rüstungs- und Kriegswirtschaft.
Während bisher die Angriffe auf die Zivilklausel von der CDU kamen, hat sich jetzt die Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) vorgewagt. Die Senatorin bezog sich dabei auf ein Gutachten, das sie bei dem Juristen Volker Epping, Präsident der Uni Hannover, in Auftrag gegeben hatte. Überraschenderweise entsprach das Gutachten dem Wunsch der Auftraggeberin: die Regelung im Bremischen Hochschulgesetz greife in unzulässiger Weise in die Wissenschaftsfreiheit ein. Das lies sich die CDU nicht zweimal sagen und stellte erneut den Antrag in der Bürgerschaft, den entsprechenden Paragrafen im Hochschulgesetz zu streichen.
Die Koalitionsfraktionen lehnten eine Streichung ab. Henrike Müller bekam Unterstützung nur von den Oppositionsparteien. Auch ihre eigene Fraktion lies sie im Regen stehen. Müller hält die Zivilklausel für nicht mehr zeitgemäß. Die Zivilklausel soll fallen, weil sie nicht mehr zur allenthalben geforderten Kriegstüchtigkeit passt. Auch die Hochschulen sollen ihren Teil zur Kriegsvorbereitung beitragen.
Dagegen gibt es auch aus der Bremer Uni Gegenwind. Wir verlinken einen offenen Brief von Ralf E. Streibl vom 22.09.2026:
Weiterhin friedlich – oder bald „unfriedlich“? Anmerkungen zur Friedensorientierung im Bremischen Hochschulgesetz.
Den „Offenen Brief“ finden Sie unter diesem Link: http://www.kramschubla.de/fo2026/fo2026.pdf