Oberverwaltungsgericht: eine Parole wird erlaubt, die andere verboten

Wie Radio Bremen am Abend meldete, hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss der unteren Instanz, des Verwaltungsgerichts, teils bestätigt und teils korrigiert. Die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ darf in Bremen nicht gerufen werden. Zwei andere umstrittene Slogans bleiben aber erlaubt. Das Bremer Ordnungsamt hatte für eine Pro-Palästina-Demonstration zwei Parolen und ein Plakatmotiv per Auflage verboten, wogegen die Organisatoren einen Eilantrag eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst recht bekommen haben. Alle drei Punkte sollten von der Auflagenliste gestrichen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag nun teilweise korrigiert. Weiterlesen… „Oberverwaltungsgericht: eine Parole wird erlaubt, die andere verboten“

Die 30. Free-Gaza-Demo in Bremen

Seit dem 7. Oktober 2023 organisiert die Palästinensische Gemeinde in Bremen an jedem Wochende die „Free Palestine! Free Gaza!“ – Demonstrationen und Kundgebungen. Am 27. April zum 30. Mal. Auf dem Flyer hieß es: „Steh auf und erhebe deine Stimme laut und friedlich für die Menschen in Gaza. GEMEINSAM FÜR EIN BLÜHENDES PALÄSTINA! Der Auftakt war vor dem Hauptbahnhof; die Demo führte durch die Innenstadt und endete auf dem Marktplatz. Auf dem Video einige Ausschnitte aus der Demo. Weiterlesen… „Die 30. Free-Gaza-Demo in Bremen“

Bremer Gericht schützt israelkritische Parolen

Das war wirklich eine faustdicke Überraschung! Wie der Weser Kurier am 26. April 2024 meldete, hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschieden, dass mehrere Verbotsauflagen, die das Ordnungsamt Bremen gegen die letzten Free-Gaza!-Demonstrationen erlassen hatte, rechtswidrig seien. Im Weser Kurier wird aus dem Urteil berichtet: „Wer auf Demonstrationen ‚Kindermörder Israel‘ ruft oder diese Parole als Banner trägt, macht sich nicht der Volksverhetzung strafbar. Es ist auch keine auch keine Störung des öffentlichen Friedens, geschweige denn eine Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten – es ist vielmehr eine vom Grundgesetz geschützte Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“ Weiterlesen… „Bremer Gericht schützt israelkritische Parolen“