Landauf, landab gibt es polizeiliche und juristische Angriffe auf Menschen, die in Solidarität mit dem Kampf der Palästinenser*innen die Losung „From the river to the sea …“ rufen oder auch nur zitieren.
Der israelische Ministerpräsident darf in der UNO eine Karte hochhalten, auf der Palästina nicht mehr vorhanden ist.
Wenn auf einer Palästina-Demo die obige Losung gerufen wird, kommt es zu Polizeieinsätzen und juristischer Strafverfolgung. So auch vor kurzem wieder in Bremen, als ein irisches Solidaritätslied gesungen wurde, bei dem die inkriminierte Aussage zitiert wurde.
Dabei gibt es inzwischen in der Bundesrepublik eine durchaus widersprüchliche Rechtsprechung. Wir freuen uns über ein Urteil vom Landgericht Berlin, das lautet:
»Es ist sozialadäquat, im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung in diesem Kontext die Situation der bis heute fehlenden Autonomie Palästinas zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung zu machen.«
Der Anwalt der Angeklagten äußerte: »Das beweist ganz klar, dass diese Parole nicht strafbar ist, sondern eine jahrzehntelange Tradition in der palästinasolidarischen Bewegung weltweit hat, die nicht verboten werden darf.«
Hier der Link zum kompletten Artikel in der „Jungen Welt“: (Link)
29.05.2025
Eine wahre, anrührende Geschichte zwischen Mensch und Pinguin, aber nicht nur: Der junge Lehrer Tom Michell heuert 1976 in Argentinien in einem Traditions-Internat an. Er sucht eigentlich das große Abenteuer. Womit er nicht rechnet, ist ein Pinguin, der sein Freund wird, und auch nicht, dass er Zeuge eines blutigen Militärputsches wird. Beides wird sein Leben verändern.