
Mit diesem (Voltaire zugeschriebenen) Bonmot konnten sich westdeutsche Politiker, solange es die DDR noch gab, als Teil einer Gesellschaft präsentieren, in der die Meinungsfreiheit geschützt und garantiert war.
Das war sie natürlich nicht, wie erstens das KPD-Verbot von 1956 mit der Inhaftierung zahlreicher Kommunisten; zweitens der „Radikalenerlass“ von 1972 mit zahlreichen Berufsverboten für Lehrerinnen und Lehrer sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes; und drittens die Stasi-Hysterie mit Massenentlassungen und massenhafter öffentlicher Denunziation gezeigt haben. Im Prinzip – soll heißen: auf dem Papier – hat sich aber nichts geändert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ ( Artikel 5 Grundgesetz, Abs. 1)
Nur leider können sich Journalisten und Publizisten nicht mehr auf das deutsche Grundgesetz oder vergleichbare europäische Gesetze berufen, wenn sie vom Europäischen Rat sanktioniert werden und nicht mehr in der Lage sind, über ihre Bankkonten zu verfügen, wobei sich wegen „Sanktionsumgehung“ strafbar macht, wer ihnen finanziell unter die Arme greift. Weiterlesen… „„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.““

