
Das Grundgesetz verbietet die Ausfuhr von Kriegswaffen, wenn die Gefahr besteht, dass diese „bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.“
Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) lautet in § 6 „Versagung der Genehmigung“ wie folgt:
„Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
- die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden,
- Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde …“
Da der dringende Verdacht besteht, dass die Vereinigten Arabischen Emirate die genozidal agierende Miliz RSF im Sudan bewaffnen, der soeben Tausende unbewaffnete Zivilisten in Darfur zum Opfer gefallen sind, muss hier das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) zur Anwendung kommen und die deutschen Rüstungskooperation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gestoppt werden.
Sollte dies nicht geschehen, könnte sich die Bundesrepublik – siehe deutsche Waffenlieferungen an Israel – erneut der Beihilfe zu einem Genozid schuldig machen.
Mehr dazu unter: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10182

30.10.2025, IPPNW verurteilt Ankündigung neuer US-Atomwaffentests
Während uns der Krieg gegen das palästinensische Volk täglich mit neuen Horrormeldungen konfrontiert, verlieren wir manchmal den Blick auf andere Regionen der Erde, wo es die gleichen Akteure wie im Nahen Osten sind, die Mord und Totschlag verbreiten. Einfach so, ohne Nachweis, ohne Kriegserklärung bombardieren die USA Fischerboote in der Karibik und im Pazifik. Etwa 50 Personen sind inzwischen ums Leben gekommen, überwiegend Menschen aus Venezuela und Kolumbien.
Ich möchte heute über den Peace-Deal, das sogenannte Friedensabkommen Donald Trumps, sprechen. Es ist schon viel darüber gesagt worden, zum Beispiel, dass dieser Deal keine Souveränität für das palästinensische Volk bringen wird, dass es der reinste Ausdruck von Neo-Kolonialismus ist, dass man sich fragen müsste, ob nicht auch Israel eine ent-radikalisierte, terrorfreie Zone werden müsste, die keine Bedrohung für ihre Nachbarn darstellt, wie das ja von Palästina verlangt wird.