Verwaltungsgericht Köln
lehnt Antrag der Jüdischen Stimme ab

Wir dokumentieren eine Erklärung des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.“

„Es ist schon bemerkenswert, wie sehr der Staat darauf beharrt, eine jüdische Organisation derart zu verfolgen. Während die AfD nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden darf (und sich ihre Prüfung über viele Jahre zog), müssen wir als Jüd:innen weiterhin gegen diese Verfolgung ankämpfen – das zeigt noch einmal sehr deutlich wo die staatlichen Interessen liegen. Die Repressionen reihen sich ein in jahrelange Schikanen, bei denen uns mehrmals das Konto rechtswidrig gekündigt wurde. In dem verzweifelten staatlichen Versuch, die gesamte palästinasolidarische Bewegung als antisemitisch zu brandmarken und die deutsche Unterstützung von Israels Verbrechen zu rechtfertigen, ist die bloße Existenz der Jüdischen Stimme ein Dorn im Auge der Staatsräson. Währenddessen geht der Völkermord in Palästina und nun auch im Libanon weiter – mit deutschen Waffen“, so Tair Borchardt, Vorstandsmitglied der Jüdischen Stimme.

Am 20. Mai 2026 lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Antrag des Vereins „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.“ ab, der im Eilverfahren gegen die Einstufung als „gesichert extremistische“ Organisation geklagt hatte. Der Verein war nach Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2024 in zwei verschiedenen Eilverfahren gegen diese Einstufung vorgegangen: eines gegen die Nennung durch das Bundesministerium des Innern in Berlin, das den Bericht jedes Jahr veröffentlicht, und eines gegen die Einstufung seitens des Inlandsgeheimdienst in Köln.

„Wir sind nicht völlig überrascht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits vorher unseren Hängebeschluss abgelehnt. Es ist trotzdem interessant, wie das Kölner Gericht seinem Berliner Pendant derart widerspricht, wenn beiden Gerichten die gleichen Beweismittel und Erwiderungen vorliegen. Beide Verfahren wurden von den gleichen Rechtsanwaltskanzleien auf ähnliche Weise und mit den selben Argumenten begleitet“, sagt Iris Hefets, Sprecherin der Jüdischen Stimme.

In Berlin hatte das Verwaltungsgericht bei einer mündlichen Verhandlung am 27. April 2026 für den Verein entschieden, weswegen das Bundesministerium des Innern den Verein im Verfassungsschutzbericht 2024 nicht mehr als „gesichert extremistisch“ nennen darf. In der mündlichen Verhandlung hätten sich laut Verwaltungsgericht nicht genügend Anhaltspunkte für eine derartige Einstufung und Nennung gefunden. Nichtsdestotrotz widersprach das VG Köln kaum einen Monat später seinem Berliner Gegenstück und bestätigte vorläufig die Einstufung seitens des Inlandsgeheimdienstes, der dem Bundesministerium des Innern untergeordnet ist.

„Die Argumente, die wir in Berlin stundenlang durchgekaut haben, bevor sie als ungenügend beurteilt wurden, hat das VG Köln nun als ausreichende Begründung für die „extremistische Gesinnung“ hingenommen – ohne mündliche Verhandlung. Eigentlich untersteht der Verfassungsschutz dem Bundesministerium des Innern“, so Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme, „Die Entscheidung in Berlin und die Zurücknahme der Nennung im Verfassungsschutzbericht hätten also auch zum selben Ergebnis in Bezug auf die Einstufung führen müssen – wenn die rechtlichen Begriffe verständlich und bestimmt genug wären. Stattdessen zeigen diese gegensätzlichen Entscheidungen umso deutlicher auf, wie beliebig die uns vorgeworfenen Bestrebungen ausgelegt werden können.“

Erst letzte Woche hatte auch das Bundesministerium des Innern gegen den Berliner Beschluss vom 27. April 2026 Beschwerde eingelegt. Die Streichung der Jüdischen Stimme aus seinem jährlichen Verfassungsschutzbericht wollte das Ministerium wohl nicht hinnehmen. Eine Prüfung seitens des Berliner Oberverwaltungsgericht steht nun an. Ob der Verein gegen den für ihn negativ ausgefallenen Beschluss aus Köln nun auch Beschwerde einlegt, wird sich noch entscheiden.

„Es ist schon bemerkenswert, wie sehr der Staat darauf beharrt, eine jüdische Organisation derart zu verfolgen. Während die AfD nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden darf (und sich ihre Prüfung über viele Jahre zog), müssen wir als Jüd:innen weiterhin gegen diese Verfolgung ankämpfen – das zeigt noch einmal sehr deutlich wo die staatlichen Interessen liegen. Die Repressionen reihen sich ein in jahrelange Schikanen, bei denen uns mehrmals das Konto rechtswidrig gekündigt wurde. In dem verzweifelten staatlichen Versuch, die gesamte palästinasolidarische Bewegung als antisemitisch zu brandmarken und die deutsche Unterstützung von Israels Verbrechen zu rechtfertigen, ist die bloße Existenz der Jüdischen Stimme ein Dorn im Auge der Staatsräson. Währenddessen geht der Völkermord in Palästina und nun auch im Libanon weiter – mit deutschen Waffen“, so Tair Borchardt, Vorstandsmitglied der Jüdischen Stimme.

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