Kundgebung zum 81. Jahrestag der US-Atombombenabwürfe auf Hiroshima: Atomwaffen abschaffen!
In vielen Orten in der Bundesrepublik und weltweit wird an den Tagen vom sechsten bis zum neunten August an die Opfer der US-Atombomben in Hiroshima und Nagasaki erinnert. In Bremen wird traditionell ein großes Peace-Zeichen aus Blumen gelegt. In diesem Jahr fand die Kundgebung erstmals nicht auf dem Marktplatz, sondern nebenan auf dem Grasmarkt statt. Dort hatte das Bremer Friedensforum eine Veranstaltung mit Musik, Gedichten, Redebeiträgen (Dr. Feiner Fechner, Co-Vorsitzender von IALANA Deutschland, und Rudolf Dibbern, Friedensinitiative in Unser Lieben Frauen) und einer Ausstellung zu Hiroshima organisiert. Die Ausstellung wurde von unserer aus Japan stammenden Freundin Mariko erstellt. Eine besondere Ehre für uns war, dass einer der Gründer der Bewegung der Mayors for Peace aus Hiroshima, Miho Cibot-Shimma, an unserer Kundgebung teilnahm. Wie jedes Jahr ging es im 81. Jahr um Erinnern, Trauern und Mahnen: dass das nie wieder geschehe!
Die Forderungen der Friedensbewegung sind aktueller denn je:
Atomwaffen raus aus Deutschland!
Nein zu allen Plänen für deutsche oder deutsch-französische Atomwaffen!
Atomwaffen abschaffen!
(Fotos: Christian Holsten)
Sicherheit durch Waffen? Aufrüstung – ein Irrweg! (Rede von Rudolf Dibbern)
Liebe Bremerinnen und Bremer, liebe Friedensfreunde.
Sind die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki und was sie dort für Zerstörungen und Leid verursacht haben nach 81 Jahren vergessen? Es sieht fast so aus. Und auch Tschernobyl und Fukushima liegen schon lange zurück. Atomwaffen und Atomreaktoren scheinen ihre Schrecken und ihr Gefahrenpotential verloren zu haben. Wie sonst ist es zu erklären, dass Nuklearwaffen wieder für selbstverständlich, ja für erstrebenswert und unverzichtbar gehalten werden.
Der einzige Weg zu mehr Sicherheit vor der Selbstzerstörung und zum Erhalt der Lebensfähigkeit unseres Planeten ist Abrüstung. Weg von Atomwaffen, hin zu Rüstungskontrolle und Rüstungsbegrenzung.
Gegenwärtig jedoch sind wir in Deutschland und in der NATO gerade dabei, massiv in militärische Stärke und Schlagkraft zu investieren. Wir kaufen laut Kanzler Merz von den USA Tomahawk-Marschflugkörper mit Reichweiten von bis zu 2500 Km. Diese können bis tief in russisches Staatsgebiet fliegen. Diese Waffen sind jedoch keine Verteidigungswaffen ! Wenn sie bei uns in Deutschland stationiert werden, sind sie zwangsläufig die Zielscheibe eines möglichen Gegners.
Es gibt zunehmend auch Stimmen, die darauf drängen, dass wir auch selbst atomar aufrüsten. Das widerspricht sämtlichen Zusagen im Zuge der deutschen Einheit, nachzulesen im „Zwei plus vier Vertrag“ von 1990. Dort haben die damals noch zwei deutschen Staaten gemeinsam ihren Verzicht auf Herstellung, Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen bekräftigt. Darüber hinaus haben sie auch erklärt, dass das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtung halten werde (Art.3,1).
Ebenso ist in diesem Vertrag die Gesamtobergrenze der Streitkräfte (Land-,Luft- und Seestreitkräfte) auf 370 000 Mann festgeschrieben (Art.3,2). Das ist alles andere als die „stärkste Militärmacht in Europa“ wie vom Kanzler gewünscht.
Der Vertrag zur Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) von 1968 verpflichtet alle Teilnehmerstaaten, also auch Deutschland, das nukleare Wettrüsten frühestmöglich zu beenden und Maßnahmen für nukleare Abrüstung zu ergreifen.
Da inzwischen sämtliche Rüstungskontroll- und Rüstungsbegrenzungsverträge außer Kraft sind, ist das Gebot der Stunde, dass Deutschland dem Atomwaffen-Verbotsvertrag (AVV) von 2021 beitritt.
Die Bremische Evangelische Kirche hat gerade 2026 mehrheitlich beschlossen, die Bundesregierung zum Beitritt zu diesem Vertrag aufzufordern. Dem sollte sich die Bürgerschaft Bremens anschließen, die ja schon vor Jahren sich für die Abschaffung der Atomwaffen engagiert hatte. Lang ist es her. Passiert ist jedoch nichts.
Auch gehört Bremen als eine der ersten deutschen Städte (seit 1984) zu den Mayors for Peace, die auch die Ächtung aller Nuklearwaffen zum Ziel haben.
Fangen wir alle doch endlich gemeinsam wieder an, Schritte zu Abrüstung, zu Verständigung, zu Frieden und Gerechtigkeit zu gehen: Bürger und Bürgerinnen, Abgeordnete, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine und Parteien, Junge, Alte und Familien. Die Zeit dafür ist längst reif.
Rede von Heiner Fechner
Liebe Freundinnen und Freunde des Friedens,
heute ist es 81 Jahre, dass die Atombombe über Hiroshima gezündet wurde. Sie kostete allein innerhalb der ersten Monate zwischen 90.000 und 166.000 Menschen das Leben. Sie zerstörte eine komplette Stadt, deren Einwohnerzahl knapp unterhalb derjenigen Bremens lag, rechnet man Bremen-Nord heraus. Eine ganze Stadt in Schutt und Asche, die fast ausschließlich aus Zivilbevölkerung bestand. Verursacht durch die gefährlichste Waffe aller Zeiten. Da sie ein wenig kleiner war als die Bombe, die drei Tage später auf Nagasaki fiel, bekam sie den Namen „Little Boy“.
Tagtäglich können wir derzeit beobachten, wie die Verharmlosung von Atomwaffen im Stile der Verniedlichung „Little Boy“ zunehmend wiederkehrt. Die Lehren aus dem 2. Weltkrieg und der Entwicklung menschheitsvernichtender Waffen wurden in Recht gegossen. Doch diese Lehren und das Recht werden ebenso wie die Wahrheit immer mehr Opfer einer wahnsinnigen und wahnwitzigen Aufrüstungsspirale.
Während Entwicklungshilfe zusammengestrichen wird und die Kooperation mit Ländern des Globalen Südens beim Klimaschutz und dem Aufbau von Sozialstaaten ausläuft, expandiert das Militär zur Abwehr von Klimaflüchtlingen und den Menschen ohne Zukunft aus ehemaligen europäischen Kolonien. Während die deutsche zivile Industrie an den Folgen der Sanktionen gegen Russland zusammenbricht, insbesondere an den gestiegenen Gaskosten, und prekäre Beschäftigung allerorten zunimmt, expandiert die Rüstungsindustrie – nicht zuletzt in Bremen. Während die klassische Friedensforschung zusammengespart und durch geschickte Personalpolitik abgewickelt wurde, arbeiten die Stiftung Wissenschaft und Politik sowie andere am Ausbau des deutschen Zugriffs auf die Atombombe. Denn nichts anderes ist das, was euphemistisch „nukleare Teilhabe“ genannt wird.
Anfang der Woche titelt die Tagesschau „Atomare Abschreckung mit Frankreich?“ Der Atomwaffenexperte Andreas Lutsch von der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung fordert, es bedürfe „klarer politischer Bekenntnisse, dass Atomwaffen im Ernstfall auch eingesetzt“ würden, und zwar auch dann, wenn nur die Sicherheitsinteressen der Verbündeten berührt sind. Deutsche und französische Sicherheitskräfte sollen in Richtung einer europäischen atomaren Abschreckung stärker verzahnt werden. Zugleich werden neue Tarnkappenjets angeschafft, um aus Deutschland durch deutsche Piloten neue US-amerikanische Atomwaffen im Kriegsfall in Richtung Russland zu transportieren und dort für atomare Verwüstung zu sorgen.
Wer auch nur einen kurzen Blick auf Hiroshima wirft und bei klarem Verstand ist wird sagen, hier sind Wahnsinnige am Werk. In West und Ost, bei allen Staaten, die Atomwaffen herstellen, lagern, ihren Einsatz üben, den Erst- oder Zweitschlag planen oder einfach dabei sein wollen wie die kleineren NATO-Staaten. Wir befinden uns in einer vertrackten Lage, in der Lügen und Halbwahrheiten regieren, nicht nur in den USA und bei der AfD. Wo Egoismus, Chauvinismus und Rücksichtslosigkeit sich Bahn brechen. Wo globale und nationale Regelwerke abgebaut, bekämpft und missachtet werden.
In dieser Situation kann man sich in der Friedensbewegung schon fragen: was haben wir dem entgegenzusetzen?
Liebe Freundinnen und Freunde des Friedens, unsere Waffen sind derzeit vielleicht nur schwach zu hören, aber sie sind unschlagbar, wenn es darum geht, das Überleben der Menschheit und der Umwelt zu verteidigen. Unsere Waffen sind die Wahrheit, die Solidarität und das Recht. Wir müssen diese unsere Waffen wieder hörbar machen, ihre Stimmen verbinden, den nationalen und globalen Rechtsstaat stärken und sichtbar machen. Gerade der Kampf gegen Atomwaffen macht deutlich, wie viele friedliche Instrumente wir haben, und wie sich Wahrheit, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit hier verbinden lassen.
Zur Wahrheit gehört, dass Atomwaffen die gefährlichsten Waffen waren und sind, die in der an Zerstörungskraft und todbringenden Instrumenten reichen Menschenheitsgeschichte entwickelt wurden. Die von Atomwaffen ausgehende Gefahr multipliziert sich heute aber noch einmal durch die Entwicklung Künstlicher Intelligenz. Wissen wir, welche Gefahr von autonom agierender KI ausgeht, wenn diese mit der Macht versehen wird, Atomwaffen einzusetzen? In einem wissenschaftlichen Experiment von Forscher:innen des King´s College London, in dem die KI-Systeme GPT, Claude und Gemini miteinander Krisen zwischen Atommächten simulierten, kam es in 95 % der Szenarien zum Einsatz taktischer Atomwaffen. Also genau solcher Atomwaffen mit meist noch größerer Sprengkraft als der Hiroshima-Bombe, wie sie auch im rheinland-pfälzischen Büchel stationiert sind. Während die „Little Boy“ eine Sprengkraft von 15 Kilotonnen TNT hatte, sind die B61-Bomben in Büchel variabel einsetzbar, in Stufen zwischen 0,3 und 170 Kilotonnen TNT. Also bis zu 11mal so stark wie Hiroshima. In dreien der Experimente setzten KI-Systeme autonom strategische Atomwaffen ein. Das sind Kernwaffen, die bis zu 6.666 mal stärker sind als die „Little Boy“.
Wenn diese KI das Ergebnis jüngster Spitzenforschung ist, wer fühlt sich da nicht erinnert an das berühmte Brecht-Zitat aus dem „Leben des Galilei“ erinnert, in dem Galilei am Ende sagt:
„Wenn Wissenschaftler, eingeschüchtert durch selbstsüchtige Machthaber, sich damit begnügen, Wissen um des Wissens willen aufzuhäufen, kann die Wissenschaft zum Krüppel gemacht werden, und eure neuen Maschinen mögen nur neue Drangsale bedeuten. Ihr mögt mit der Zeit alles entdecken, was es zu entdecken gibt, und euer Fortschritt wird doch nur ein Fortschreiten von der Menschheit weg sein. Die Kluft zwischen euch und ihr kann eines Tages so groß werden, dass euer Jubelschrei über irgendeine neue Errungenschaft von einem universalen Entsetzensschrei beantwortet werden könnte.“
Gegen diesen Wahnsinn der Technik lässt sich nur mit der Kraft normativer Vernunft ankommen. Das heißt, mit einem Recht, das alle Staaten gleichermaßen bindet und von allen als verbindlich angesehen wird. Das auch genutzt wird, um die KI zu zügeln und zu orientieren. Damit sich ein solches Recht durchsetzt, bedarf es kollektiver Anstrengung und Überzeugungsarbeit. Dem Zusammenwirken von Wahrheit, Solidarität und Recht.
Wie erfolgreich solche Arbeit sein kann, hat vor 30 Jahren das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs gezeigt. Diesem wurden von der UN-Generalversammlung die Fragen vorgelegt, ob die Drohung mit oder der Einsatz von Atomwaffen unter irgendwelchen Umständen nach dem Völkerrecht zulässig ist. Die UN-Generalversammlung wurde durch intensives Lobbying der Zivilgesellschaft auf Initiative der Jurist:innen für den Frieden IALANA, Der Ärzt:innen gegen den Atomkrieg IPPNW, und das International Peace Bureau dafür gewonnen, dem Internationalen Gerichtshof diese Fragen zu stellen. Hier wurde das Momentum globaler Abrüstung nach dem Ende des Kalten Krieges genutzt, um Nägeln mit Köpfen zu machen. Und hier hatte die globale Friedensbewegung einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Völkerrechts. Denn die Initiative dafür war eine Graswurzelbewegung, die Millionen Unterschriften sammelte.
Was besagt dieses am 8. Juli 1996 veröffentlichte Gutachten? Ein paar zentrale Punkte: Es stellt einstimmig fest, dass Völkervertragsrecht oder Völkergewohnheitsrecht die Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen nirgendwo autorisieren. Es stellt einstimmig fest, dass Androhung und Anwendung von Atomwaffen mit dem Kriegsvölkerrecht, insbesondere dem Humanitären Völkerrecht vereinbar sein müssten, um rechtmäßig zu sein. Dazu sagt das Gericht aber insbesondere Folgendes: Erstens: Staaten dürfen Zivilisten niemals zum Ziel von Angriffen machen und dürfen folglich niemals Waffen einsetzen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können. Und zweitens: es ist verboten, Kombattanten unnötiges Leid zuzufügen. Dementsprechend ist der Einsatz von Waffen verboten, die ihnen solchen Schaden zufügen oder ihr Leiden unnötig verschlimmern. Daher verfügen die Staaten bei der Wahl der von ihnen eingesetzten Waffen nicht über uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit.
Weiter: In einer stark umstrittenen Entscheidung von sieben zu sieben Stimmen, bei der der Präsident des IGH den Ausschlag gab, stellte das Gericht zunächst fest: Aus den oben genannten Anforderungen folgt, dass die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen im Allgemeinen gegen die im bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Vorschriften und insbesondere gegen die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen würde. Also: Atomwaffen sind illegal. Aber:
Die Atommächte, aber auch Staaten wie die Bundesrepublik berufen sich nun aber darauf, dass der IGH in der gleichen Formel entschied: „Angesichts des derzeitigen Stands des Völkerrechts und der ihm vorliegenden Sachverhaltselemente kann der Gerichtshof jedoch nicht endgültig entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Situation der Selbstverteidigung, in der das bloße Überleben eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder unrechtmäßig wäre.“ Glaubt man den Medien und der Bundesregierung, folgt daraus: Atomwaffen sind nicht verboten.
Das stellt allerdings den Kern des Gutachtens auf den Kopf. Denn der Kern ist: Androhung und Anwendung von Atomwaffen sind nur möglich, wenn sie mit dem humanitären Völkerrecht und dem Neutralitätsrecht im Einklang stehen. Atomwaffen machen aber typischerweise keinen Unterschied zwischen Kombattant und Nichtkombattant. Alle Atomwaffen, deren Wirkung sich nicht auf den rein militärischen Bereich beschränken lassen, sind damit bereits laut dem Gutachten letztlich illegal. Das gilt für alle strategischen Atomwaffen. Das gilt aber auch für alle anderen bislang existierenden kleineren taktischen Sprengköpfe.
Im Kern lässt sich über das Gutachten des IGH sagen: hier bleibt lediglich ein theoretisches Schlupfloch, praktisch sind Androhung und Gebrauch von Kernwaffen per se völkerrechtswidrig. Hier lohnt es sich, auf Grundlage des Gutachtens einmal genauer hinzusehen und Stück für Stück festzustellen, welche existierenden Atomwaffen auch für den theoretischen Schlupflochfall von vornherein ungeeignet und damit illegal sind. Jede einzelne in Büchel gelagerte Atomwaffe, jede einzelne der für die Nachfolge vorgesehenen B61-12 Waffen wäre auf die Vereinbarkeit zu prüfen. Das Ergebnis wäre offensichtlich: da die B61-12 vier Sprengkraftstärken zwischen 0,3 und 50 Kilotonnen hat, die direkt vor dem Einsatz festgelegt werden kann, ist jede einzelne dieser Waffen unvereinbar mit dem Maßstab des Gutachtens. Denn bei der mehr als dreifachen Stärke der Hiroshimabombe Little Boy ist eine lokalisierte Wirkung ausgeschlossen. Im Übrigen lässt sich auch nicht ausschließen, dass die Strahlung der Atomwaffen unnötiges Leiden unter Militärs verursachen und auf die Zivilbevölkerung wirken – und sei es nach Jahren und Jahrzehnten.
Das IGH-Gutachten vor 30 Jahren war ein fundamentaler Schritt in Richtung völkerrechtlicher Ächtung von Atomwaffen. Die Friedensbewegung hat bislang viel zu wenig unternommen, um das Potential dieses Gutachtens auszuschöpfen.
Aber das Gutachten steht nicht allein. Es gibt eine Vielzahl weiterer Instrumente, die das Verbot von Atomwaffen schärfen, präzisieren, erweitern, und vor allem die Richtung aufzeigen. Viel zu wenig setzen wir uns hier beispielsweise mit den Menschenrechten auseinander. Wir alle kennen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Aber nur einer Minderheit von uns ist bekannt, dass diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in zwei praktisch universell verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen konkretisiert wurde. Nur wenige wissen, dass hier jeweils Expertenkomitees eingesetzt sind, die ähnlich spezialisierten Gerichten die Auslegung der einzelnen Menschenrechtsnormen vornehmen.
Das zuständige Komitee für den UN-Zivilpakt hat hier in einer sog. Allgemeinen Bemerkung beispielsweise die Auslegung des Rechts auf Leben konkretisiert. In der Allgemeinen Bemerkung 36 aus dem Jahr 2019 stellt es fest: „Die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen, die unterschiedslos wirken und geeignet sind, Menschenleben in katastrophalem Ausmaß zu vernichten, ist mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar und kann ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen. Die Vertragsstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu unterbinden, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung ihres Erwerbs durch nichtstaatliche Akteure, zur Unterlassung ihrer Entwicklung, Herstellung, Erprobung, ihres Erwerbs, ihrer Lagerung, ihres Verkaufs, ihrer Weitergabe und ihres Einsatzes, zur Vernichtung bestehender Bestände sowie zur Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen gegen einen versehentlichen Einsatz, und zwar im Einklang mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen.“
Diese Pflicht trifft auch Deutschland. Aus den Menschenrechten folgt daher die Forderung: Weg mit den Atomwaffen aus Deutschland! Atomwaffen sind illegal, denn sie verstoßen gegen die Menschenrechte!
Viel zu wenig machen wir auch aus dem Abrüstungsgebot des Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags NPT. Dieser verpflichtet auch die Bundesrepublik, alles zu unternehmen, um das nukleare Wettrüsten schnellstmöglich zu beenden und zur nuklearen Abrüstung beizutragen. Artikel II dieses Vertrages untersagt auch die nukleare Teilhabe. Er lautet auszugsweise: „Jeder Nichtkernwaffenstaat verpflichtet sich, Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Zu Unrecht beruft sich die Bundesregierung darauf, die nukleare Teilhabe Deutschlands sei deshalb erlaubt, weil sie bei Inkrafttreten des NPT bereits existierte. Eine entsprechende Ausnahme oder Vorbehalt existierten schon 1970, oder bei Deutschlands Ratifizierung 1975, an keiner Stelle. Aber selbst unterstellt, die nukleare Teilhabe wäre zunächst erlaubt gewesen: die Neustationierung neuer Atomwaffen mit neuen Trägersystemen ist es sicher nicht. Denn auch dabei handelt es sich um eine Annahme von Kernwaffen bzw. der Verfügungsgewalt über sie.
Nur ein einziger Ansatz führt aus dem aktuellen Irrweg: das vollständige und umfassende Verbot von Atomwaffen. Völkervertraglich konkretisiert ist dieses Verbot in dem Atomwaffenverbotsvertrag TPNW, der vor fünf Jahren, also 2021 in Kraft getreten ist. Ihn haben bereits 75 Staaten ratifiziert. Dieser Vertrag ist, wie schon das IGH-Gutachten, das Ergebnis einer erfolgreichen Mobilisierung der Friedensbewegung. Er zeigt erneut, welche Kraft Solidarität entwickeln kann.
Hiroshima mahnt uns in Deutschland als dem Land, von dem der 2. Weltkrieg ausging, unseren Beitrag zur Ächtung der Atomwaffen zu leisten. Die Unterschrift und Ratifizierung des TPNW wären ein wesentlicher Beitrag. Würde Deutschland das Völkerrecht schon jetzt ernst nehmen, dann wäre dieser Schritt auch nur ein sehr kleiner. Denn dann gäbe es schon jetzt keine nukleare Teilhabe und keine Debatten über Hilfestellungen für französische Kernwaffen. Daher müssen wir auf dem Weg dahin der Bundesregierung bei jeder Gelegenheit das geltende Völkerrecht vor Augen halten und sagen: Schluss mit juristischen Winkelzügen, Halbwahrheiten und Chauvinismus. Es ist eure Pflicht und eine verdammte Lehre aus dem 2. Weltkrieg, aus der menschengemachten Tragödie von Hiroshima: Schafft die Atomwaffen ab, sofort. Schließt den Fliegerhorst Büchel, sofort. Schluss mit der Nuklearen Teilhabe! Schluss mit der Aufrüstungsspirale und der Kriegstreiberei! Bekennt euch zum Völkerrecht und zur internationalen Solidarität!
Gedichte zum Hiroshima-Tag 2026
Marie Luise Kaschnitz
Hiroshima
Der den Tod auf Hiroshima warf
Ging ins Kloster, läutete dort die Glocken.
Der den Tod auf Hiroshima warf
Sprang vom Stuhl in die Schlinge, erwürgte sich.
Der den Tod auf Hiroshima warf
Fiel in Wahnsinn, wehrte Gespenster ab.
Hunderttausend, die ihn angehen nächtlich
Auferstanden aus Staub für ihn.
Nichts von alledem ist wahr.
Erst vor kurzem sah ich ihn
Im Garten seines Hauses vor der Stadt.
Die Hecken waren noch jung und die Rosenbüsche zierlich.
Das wächst nicht so schnell, dass sich einer verbergen könnte
Im Wald des Vergessens. Gut zu sehen war
Das nackte Vorstadthaus, die junge Frau
Die neben ihm stand im Blumenkleid
Das kleine Mädchen an ihrer Hand
Der Knabe der auf seinem Rücken saß
Und über seinem Kopf die Peitsche schwang.
Sehr gut erkennbar war er selbst
Vierbeinig auf dem Grasplatz, das Gesicht
Verzerrt vor Lachen, weil der Photograph
Hinter der Hecke stand, das Auge der Welt.
—
Taro Yamamoto
Die Flieger lachten
Die Flieger lachten fröhlich,
als ginge es zum Picknick.
Sie tirilierten wie Lerchen
hoch oben in der Bläue des Himmels.
Was haben wir vor?
Was wird geschehen?
Sie wussten es nicht und witzelten nur.
In vielen tausend Fuß Höhe
drückt der Finger, ohne zu zittern, den Knopf.
Präzis, wie auf der Karte verzeichnet,
senkt sich die Botschaft des Todes zur Erde.
Nach ihrer Rückkehr werden die Flieger hoch dekoriert,
und sie schmunzeln dabei.
Die Atombombe aber
war in dem Augenblick
nicht nur auf Hiroshima,
sondern, das steht außer Frage,
auch auf Amerika gefallen,
hatte inmitten der Straßenschluchten
frontal den Humanismus getroffen
und das reine Gewissen zertrümmert.
Die Flieger lachten.
Oben in einigen tausend Fuß Höhe
erreichte der Todesschrei von Hunderttausenden sie nicht.
Doch mit offenem Mund hatten sie auf den Atompilz gestarrt.
—
Azuma Kondo
Blumen
Das Land
das die Atombombe warf
erbaute ein hübsches Krankenhaus
auf einer Hügelkuppe über der Stadt
jenes Landes
das die Atombombe traf
„Wer von der Bombe betroffen,
den untersuchen wir gern.
Er ist und willkommen!“
Trotzdem gab es Menschen
die nicht gingen
Auch zehn Jahre danach gab es Menschen
die nicht gingen
Und es gibt heute immer noch Menschen
die nicht gehen
„Wenn Ihr untersuchen wollt,
werft sie doch auf euer eigenes Land!“
Die Gräser grünen
obschon es hieß, sie würden es sechzig Jahre nicht tun
Und auch die Blumen blühen wieder
Die Herzen der Menschen
aber
sind anders