Veteranentag 2025 – Stolz sein auf den Haufen, den die Bundeswehr bietet

Am Sonntag, den 15. Juni fand der erste „Nationale Veteranentag“ in der Bundesrepublik statt. In Bremen wurde dafür die Bürgerschaft zur Verfügung gestellt. Die Bundeswehr und Rheinmetall begrüßten diesen Tag überschwängliche.

Die Bremer Presse bewarb das Event eifrig. Gehören doch zur „Zeitenwende“ und „Kriegstüchtigkeit“ nicht nur die Anschaffung aller Arten von Kriegswaffen und eine kriegsfähige Infrastruktur an Brücken und Straßen und Krankenhäusern, sondern auch die Soldaten, die bereit sind, in den Krieg zu ziehen, und ihre Familien, die bereit sind, das tödliche Spiel mitzutragen.

Zum Glück hält sich die Begeisterung für das Werben fürs Sterben und Töten noch in Grenzen. 70 BesucherInnen meldete buten&binnen in seinem Beitrag, und das trotz des – wie von Besuchern berichtet wurde – leckeren Buffets.

Verschiedene antimilitaristische Aktionen zeigten aber auch, dass die Militarisierung der Gesellschaft nicht unwidersprochen bleibt. Das Bremer Friedensforum führte eine Kundgebung durch, die aber wegen des schlechten Wetters und des geringen Publikums schon vorzeitig beendet wurde. An einer kleinen, spontanen Demo beteiligten sich laut Polizeiangaben 60 Personen.

Sind die Worte „From the river to the sea …“ kriminell?

Landauf, landab gibt es polizeiliche und juristische Angriffe auf Menschen, die in Solidarität mit dem Kampf der Palästinenser*innen die Losung „From the river to the sea …“ rufen oder auch nur zitieren.

Der israelische Ministerpräsident darf in der UNO eine Karte hochhalten, auf der Palästina nicht mehr vorhanden ist.

Wenn auf einer Palästina-Demo die obige Losung gerufen wird, kommt es zu Polizeieinsätzen und juristischer Strafverfolgung. So auch vor kurzem wieder in Bremen, als ein irisches Solidaritätslied gesungen wurde, bei dem die inkriminierte Aussage zitiert wurde.

Dabei gibt es inzwischen in der Bundesrepublik eine durchaus widersprüchliche Rechtsprechung. Wir freuen uns über ein Urteil vom Landgericht Berlin, das lautet:

»Es ist sozialadäquat, im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung in diesem Kontext die Situation der bis heute fehlenden Autonomie Palästinas zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung zu machen.«

Der Anwalt der Angeklagten äußerte: »Das beweist ganz klar, dass diese Parole nicht strafbar ist, sondern eine jahrzehntelange Tradition in der palästinasolidarischen Bewegung weltweit hat, die nicht verboten werden darf.«

Hier der Link zum kompletten Artikel in der „Jungen Welt“: (Link)

Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg – Argumentationspapier gegen Kriegspropaganda

Ich bin Rentnerin und mehr als 50 Jahre Gewerkschaftsmitglied. Wenn ich Zeit habe, gehe ich zu den Gewerkschaftsdemos und unterstütze meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und ihre Forderungen nach mehr Geld und besseren Arbeitsbedingungen.

Dabei treffe ich öfter auf Leute, die sowohl mehr für sich als auch mehr für Aufrüstung fordern.

Die Arbeitgeberseite ist da eindeutig. Das sei Wunschdenken, sagen die Unternehmensverbände: „Kanonen oder Butter“ sei die Devise. Der Publizist Andreas Zumach meinte zu den Aufrüstungsbeschlüssen: „Wenn diese Pläne umgesetzt werden, kann man jede Sozial- und Klimapolitik, jede globale Armutsbekämpfung dauerhaft vergessen“.

Die Stellungnahme „Gewerkschaften gegen Aufrüstung“ liefert wichtige Argumente für die Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen (Link).

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Bundeswehrwerbung – ohne uns!

Collage: R. Bauer

Collage: R. Bauer

In München gibt es derzeit drei Straßenbahnfahrer, die sich weigern, die Bahn mit Bundeswehrwerbung zu fahren. Auch in anderen deutschen Städten fahren Straßenbahnwagen mit Bundeswehrwerbung.

Hier ein sehr schöner (kurzer) Film darüber: https://de.labournet.tv/trambahnfahrer-gegen-die-bundeswehrtram

In Zwickau gab es aber auch schon einen Stadtratsbeschluss dagegen.

Vor Jahren fuhr auch in Bremen eine Bahn mit Bundeswehrwerbung. Als das Bremer Friedensforum anfragte, ob es auch Werbung für den Frieden auf einer Tram in Auftrag geben könnte, wurde uns beschieden, das würde nicht gehen, weil die Städtischen Verkehrsbetriebe politisch neutral sein müssten.

Klare Sache!